Sitzung: 27.03.2007 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/144/2007
Beschluss:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet II “Nordteil” beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung des EAG Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl I S. 1359) in der
zur Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig