Beschluss:

In allen städt. Gebäuden wird ein generelles Rauchverbot verhängt. Entsprechende Hinweisschilder werden angebracht. An den Eingängen der städt. Gebäude  werden praktikable Aschenbecher aufgestellt.

Den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wird die Möglichkeit eingeräumt, in der offenen Halle zu rauchen.


Frau Dirks erläutert ergänzend, dass der Rat lediglich in seinem Kompetenzbereich beschließen könne. Was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung angehe, müsse im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt werden und sei mitbestimmungspflichtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten das Recht, auf dem Betriebsgelände eine Gelegenheit zum Rauchen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Da es kein Betriebsgelände gebe, werde ein Raucherraum im Obergeschoss des Rathauses zur Verfügung gestellt. Das werde im Rahmen einer Dienstvereinbarung zwischen ihr und dem Personalrat beschlossen.

 

Herr Hein macht in seiner Eigenschaft als Personalratsvorsitzender deutlich, dass dem Personalrat der Gesundheitsschutz aller Kolleginnen und Kollegen am Herzen liege. Sowohl die nicht rauchenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch die Bürger dürften nicht durch Rauch belästigt werden. Zu den Kollegen und Kolleginnen zählten aber auch Raucher, denen die Möglichkeit gegeben werden müsse, ihrer Sucht auf menschenwürdige Weise nachkommen zu können.

 

Herr Dr. Meyring macht deutlich, dass man auf das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr zwingend angewiesen sei. Er befürchte, dass bei den Feuerwehrmitgliedern eine Demotivation entstehen könne, wenn dort nicht geraucht werden dürfe. Das Rauchen in der geöffneten Halle sollte offiziell erlaubt werden.


Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen