Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die Stadt Billerbeck schließt für die Errichtung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck in Billerbeck eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Havixbeck ab.  Damit überträgt die Stadt Billerbeck ihre Aufgaben als Schulträger an die Gemeinde Havixbeck. Grundsatz dieser Vereinbarung soll sein, dass die Gemeinde Havixbeck  bei allen Entscheidungen, die den Standort Billerbeck betreffen (einschl. Entscheidungen über die Zügigkeit), bei der Stadt Billerbeck die Zustimmung einholt.

 

Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Havixbeck einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten, der diesem Grundsatz entspricht.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

3.    Die Kostenverteilung der künftig gemeinsam betriebenen Gesamtschule wird ebenfalls in der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung bzw. einer ergänzenden Durchführungsvereinbarung geregelt. Kostenteilungsschlüssel soll in der Regel die Schülerzahl an den beiden Standorten sein.

 

Stimmabgabe: einstimmig


Frau Köhler beantragt, über die verschiedenen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

Dem Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Frau Dirks erläutert den Sachverhalt und stellt heraus, dass die Gemeinde Havixbeck die Zusammenarbeit ausschließlich in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sehe. Die grundsätzliche Entscheidung über die Rechtsform der Zusammenarbeit müsse heute, während der Beschluss über die Ausgestaltung dieser Vereinbarung erst nach dem Anmeldeverfahren getroffen werden müsse.

 

Herr Messing stellt dann die Unterschiede zwischen einer Zusammenarbeit in Form eines Schulzweckverbandes und in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor.

 

Herr Flüchter stellt fest, dass es bei beiden Alternativen Für und Wider gebe. Wenn die öffentlich-rechtliche Vereinbarung so ausgestaltet werde, dass Billerbeck und Havixbeck rechtlich gleichgestellt seien, dann sehe er keinen Nachteil für Billerbeck.

 

Frau Köhler betont, dass man heute hier nicht mehr diskutieren müsse, da klar sei, dass Havixbeck keinen Schulzweckverband wolle. Die SPD-Fraktion habe intensiv über die Form der Zusammenarbeit beraten. Dabei sei klar geworden, dass sie einer  öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht zustimmen können. Gleichwohl wüssten sie, dass die Parteien im Rat der Gemeinde Havixbeck nur eine solche Vereinbarung als Basis für eine Zusammenarbeit akzeptieren werden. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung könne aber nicht das leisten, was ein Zweckverband leisten könnte, nämlich die gleichwertige Stellung zweier Vereinbarungspartner. Das war und sei aber ein wichtiges Anliegen der SPD-Fraktion.

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung verliere die Stadt den Status als Schulträger. Auch wenn durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung diverse Mitspracherechte eingeräumt werden, bleibe es dabei.

Die Stadt Billerbeck habe diverse Pflichten und auch Mitspracherechte, aber, und dies sei der in ihrer Entscheidung ausschlaggebende Punkte, die Stadt Billerbeck werde als Schulträger keine eigene weiterführende Schule mehr verantworten. Zum Zeitpunkt der Verhandlungsgespräche in einem mit allen Parteien besetzten Arbeitskreis sei man an die Gemeinde Havixbeck herangetreten, in dem Glauben, dass man auf Augenhöhe verhandele. Dies sei von der Verwaltungsspitze glaubhaft versichert worden. Dieses sei auch nachvollziehbar gewesen, weil die Stadt Billerbeck über zwei optimal ausgestattete Schulgebäude, eines davon komplett barrierefrei, verfüge. Die Gemeinde Havixbeck habe bereits aktuell bzgl. der Gesamtschule einen akuten Raumbedarf zu verzeichnen. Zurzeit sei die Situation so drastisch, dass Räumlichkeiten der Grundschule Havixbeck belegt werden müssen. Für die SPD-Fraktion sei klar gewesen, dass beide Schulstandorte von einer Zusammenarbeit profitieren würden. Eine Zweckverbandregelung hätte die Zusammenarbeit nach ihrer Meinung folglich ideal abgebildet.

Diese Konstellation habe sich als nicht richtig herausgestellt. Havixbeck sehe anscheinend keine akute Raumnot und sei sicher, dass eine Erweiterung des Schulgebäudes trotz einer sehr klammen Gemeindekasse zu stemmen ist und den Raumbedarf decken soll. Dass im Rahmen des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Stadt Billerbeck sich ebenfalls an den Kosten der Erweiterung beteiligen soll, dürfe nicht unerwähnt bleiben und hinterlasse auch in dem vorgenannten Kontext seinen ganz eigenen Geschmack. Damit bleibe die Stadt Billerbeck als Bittsteller zurück. Man verhandele nicht auf Augenhöhe, sondern stehe mit dem Rücken zur Wand und müsse sich fügen.

Diese Situation sei für eine selbstbewusste Stadt, wie Billerbeck, starker Tobak. Man habe zwar eine Modellschule, die schon viele Preise erhalten habe, aber man müsse auch akzeptieren, dass sie von den städtischen Eltern nur bedingt angenommen wird.

Nachdem sich die Parteien im Rat der Gemeinde Havixbeck bereits für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung entschieden haben, habe man nicht wirklich die Wahl. Das sei sehr bedauerlich und das hätte sich die SPD-Fraktion im Rahmen einer fairen Verhandlung auf Augenhöhe anders gewünscht.

Aus den vorgenannten Punkten werde die SPD-Fraktion sich in diesem Punkt geschlossen der Stimme enthalten.

 

Frau Dirks teilt ergänzend mit, dass das Thema Kosten unabhängig davon sei, ob die Zusammenarbeit in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in Form eines Zweckverbandes erfolgt.

 

Herr Lennertz merkt an, dass er insbesondere von der SPD-Fraktion mehr Weitsicht erwartet hätte. Die CDU-Fraktion werde zustimmen und den Weg in einen Teilstandort mitgehen, auch in Form einer öffentlich-rechtlichen  Vereinbarung.