Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Baumgarten“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich angrenzend an das Stadtzentrum der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4. Es beinhaltet die Grundstücke 80, 82, 83, 84, 86, 87, 162, 163, 285, 294 und 322.
Begrenzt wird es im Norden von der Straße Baumgarten, Flurstück 298, im Osten von der Wiesenstraße, Flurstück 166, im Süden vom St. Ludgerus-Stift und dem Flurstück 178 und im Westen von dem Flurstück 293, jeweils Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4.

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Frau Besecke erläutert unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

 

Herr Brall erklärt, dass die SPD-Fraktion gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei. Bei dem geplanten Bauvorhaben werde die jetzige Firsthöhe und Firstrichtung beibehalten. Sicherlich sei es richtig, dass das Gebäude nach dem Dachausbau auf den ersten Blick hin sehr stark wirke. Im Hinblick auf die Umgebungsbebauung halte die SPD-Fraktion das aber für verträglich,

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass man dann keine Handhabe hätte, wenn z. B. ein Gebäude abgerissen und dafür ein dreigeschossiges Gebäude errichtet würde.

 

Herr Rose macht deutlich, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung für nachvollziehbar halte und zustimmen werde. Wenn demnächst dort noch mehr dreigeschossige Häuser gebaut würden, dann stelle sich auch die Frage, wo die Autos parken sollen.

 

Herr Peter-Dosch legt dar, dass die Grünen dem Gedanken der Verwaltung grundsätzlich folgen könnten. Mit dem geplanten Vorhaben würde etwas in Gang gesetzt, was städtebaulich nicht wünschenswert ist. Hier mit einem Bebauungsplan steuernd einzugreifen, halte er für klug. Allerdings sollte im Bebauungsplan die Möglichkeit der Nachverdichtung berücksichtigt werden.

 

Herr Walbaum weist darauf hin, dass es hier um eine Wohneinheit gehe, die aufgestockt werden soll. In Billerbeck werde dringend Wohnraum benötigt. Der Einwand, dass Nachbarn durch Balkone beeinträchtigt werden, ziehe nach seinem Kenntnisstand nicht, da es sich bei den Nachbarn um Verwandte handele. Hier gehe es um ein einzelnes Gebäude, das nach § 34 BauGB ermöglicht werden soll. Er weise darauf hin, dass das komplette Ludgerusviertel nach § 34 ausgebaut werden sollte. Er wolle dem Bauherrn keine Steine in den Weg legen.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass sich die Rechtslage nach § 34 geändert habe. Nicht die Architektur eines Gebäudes, sondern die Folgewirkung, die sich daraus für die angrenzende Bauzeile ergebe, sei maßgeblich.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass der Ausbau sehr massiv sei und den Charakter des Viertels beeinflusse. Er fragt nach, welche Möglichkeiten der Bauherr hätte, wenn dem Vorschlag der Verwaltung heute gefolgt würde.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass schon einige Male eine Veränderungssperre verhängt wurde, damit sei die Tür nicht zu. Im Anschluss sei immer etwas gebaut worden. Eine Veränderungssperre sei oftmals der Anstoß, die eigene Planung zu überdenken.

 

Herr Brall folgert, dass es also noch andere Möglichkeiten gibt, auf den Bauherrn zuzugehen. Vor diesem Hintergrund frage er sich, ob dann unbedingt ein Bebauungsplan beschlossen werden müsse oder ob eine Einigung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erzielt werden könne.

 

Frau Besecke erläutert, dass die Stadt nur die Möglichkeit habe, eine Veränderungssperre zu verhängen, um das Einvernehmen zu versagen, ansonsten gelte das Einvernehmen als erteilt, weil die Frist ablaufe.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen