Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

2.    Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig