Sitzung: 07.12.2017 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1302/2017
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Mit dem
Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme
geschlossen.
2.
Mit den
Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden
Stimmabgabe: einstimmig