Beschluss:

Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2018-2023) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 47 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) vorgelegt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung