Beschluss:

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 11.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2018 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:

       1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung       132,60 €

       2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    178,80 €

       3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung    318,00 €

 

e)    Die Gebühr  für einen schwarzen Restmüllsack (80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.

 

f)    Die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und fasst folgenden


Stimmabgabe: 26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung