Sitzung: 14.12.2017 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/0402/2017
Beschluss:
a) Die
der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In
Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in
Höhe von 11.300 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung
2018 berücksichtigt.
c) Die
in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis
genommen.
d) Die
Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)
Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 132,60 €
2)
Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 178,80 €
3)
Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher Entleerung 318,00 €
e) Die
Gebühr für einen schwarzen Restmüllsack
(80 l) wird auf 5,00 € festgesetzt.
f) Die 11. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten und fasst folgenden
Stimmabgabe: 26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung