Beschluss:

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2016 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Überschuss von 1.445,26 € wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            Die Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter bleibt unverändert bei 1,59 €.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig