Beschluss:

1.    Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Baumgarten“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich angrenzend an das Stadtzentrum der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4. Es beinhaltet die Grundstücke 80, 82, 83, 84, 86, 87, 162, 163, 285, 294 und 322.
Begrenzt wird es im Norden von der Straße Baumgarten, Flurstück 298, im Osten von der Wiesenstraße, Flurstück 166, im Süden vom St. Ludgerus-Stift und dem Flurstück 178 und im Westen von dem Flurstück 293, jeweils Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 4.

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Brall erklärt, dass die SPD-Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplanes ablehne, weil vergleichbare Bauten in der Umgebung bereits vorhanden seien und die Bebauung am Baumgarten nicht einheitlich sei.

 

Herr Walbaum führt ergänzend an, dass die Verwaltung in Sachen Bebauungsplanaufstellung in den vergangenen Jahren kein einheitliches Verhalten an den Tag gelegt habe. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei in erster Linie notwendig, wenn neu gebaut werde, so sollten allerdings auf Wunsch der Verwaltung die Neubaugebiete „Alte Bonbonfabrik Suwelack“ und „Ludgerusviertel“ ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB entwickelt werden. Für einen Dachausbau, der für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Billerbeck stehe, sei daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die SPD-Fraktion nicht  nachvollziehbar. Man könne hier den Eindruck haben, die Verwaltung entscheide nach Gutsherrenart. Deshalb könne die SPD-Fraktion diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen, gleiches gelte für den nächsten Tagesordnungspunkt.

 

Herr Wilkens appelliert an die Verwaltung, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes darauf zu achten, dass eine Nachverdichtung auf den Grundstücken und ein gemeinsames Wohnen der Generationen innerhalb der Gebäude möglich ist.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass in innenstadtnahen Lagen die Möglichkeit der Nachverdichtung immer gegeben sei. In diesem Fall gehe es darum, einen Präzedenzfall zu verhindern und einer Fehlentwicklung des gesamten Gebietes entgegenzuwirken. Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes sei aus Verwaltungssicht nicht verträglich. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung werde man die Meinung der Beteiligten hierzu hören und  könne danach immer noch entscheiden, ob das Verfahren fortgeführt oder beendet werde.

 

Herr Wieland weist darauf hin, dass die Bebauung am Baumgarten sehr unterschiedlich sei und es keine einheitliche Linie gebe. Wenn sich der Bauantrag im Rahmen dessen bewege, was bisher schon möglich ist, dann sollte dieser genehmigt werden.

 

Herr Mollenhauer erinnert daran, dass verwaltungsseitig schon einmal die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich vorgeschlagen wurde. Damals sollten auf dem schräg gegenüberliegenden Grundstück zwei Gebäude entstehen. In Gesprächen mit dem Bauherrn sei man schließlich zu einer vertretbaren Lösung gekommen. In diesem Fall laufe allerdings die Zeit davon. Wenn nicht innerhalb der Zweimonatsfrist über den Bauantrag entschieden werde, gelte das Einvernehmen automatisch als erteilt.

 

Auf kritische Nachfrage von Herrn Tauber zur Chronologie wird seitens der Verwaltung erläutert, dass mit Einreichen eines genehmigungsreifen Antrages die Frist von 2 Monaten beginne. Mit dem Antragsteller seien bereits im Vorfeld Gespräche geführt worden, die aber letztlich nicht zu einer verträglichen Lösung geführt hätten. Er habe dann den Antrag in der vorgelegten Form eingereicht.

 

Herr Tauber stellt schließlich den Antrag auf Zurückweisung in den Fachausschuss, auch wenn es dadurch zu einer Fristüberschreitung und stillschweigender Genehmigung komme.

 

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dann lässt Frau Dirks über den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen