Sitzung: 14.12.2017 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1302/2017
Beschluss:
1.
Mit dem
Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme
geschlossen.
2.
Mit den
Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig