Zwecks Beantwortung verschiedener Anfragen zu der Ablagerung von Grünabfällen in der Berkelaue teilt Frau Dirks mit, dass zunächst zwischen der Stadt Billerbeck und der Unteren Naturschutzbehörde die Zuständigkeit abschließend geklärt werden musste. Aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes NRW liege die Regelungskompetenz bei einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die Stadt Billerbeck habe dann als Eigentümer der Fläche im weiteren Verlauf den städt. Bauhof beauftragt, die abgelagerten pflanzlichen Rückstände zu entfernen, das sei inzwischen geschehen. Ferner sei gemeinsam vom Ordnungsamt und der Naturschutzbehörde ein Pressegespräch zur Prävention geführt worden. Die Untere Naturschutzbehörde prüfe zurzeit das Aufstellen von weiteren Verbots- bzw. Hinweisschildern, um Wiederholungen zu vermeiden.