Beschluss:

Die Punkte a) und b) des Fraktionsantrages Bündnis 90/Die Grünen werden an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Punkt c) an den HFA und der Punkt d) an den Betriebsausschuss verwiesen.


Zunächst ergibt sich eine Erörterung über die Zuständigkeiten der Ausschüsse bzgl. der einzelnen von Herrn Schlieker beantragten Punkte.

 

Herr Wieling wirft im Laufe dieser Erörterung ein, dass die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Anträge nicht konkret genug seien und verdeutlicht dies an einigen Beispielen. Außerdem werde bzgl. der Festsetzungen des Niedrigenergiehausstandards auf die Regelungen der Stadt Münster verwiesen, diese habe er erst kurz vor der Sitzung erhalten. Man könne eine Großstadt wie Münster nicht mit Billerbeck vergleichen. Auch die im Positionspapier beschriebene prozentuale Aufteilung der verschiedenen Bauweisen in einem Baugebiet und die damit verbundene Förderung könne er so nicht nachvollziehen. Bauherren, die konventionell bauten, bekämen danach keine Förderung. Es sei aber bereits heute so, dass die Bauherren nach neuesten Standards bauten. Im Rahmen der Planung neuer Baugebiete könnten die Bauherren in der vorab stattfindenden Bürgerinformation ihre Wünsche vorbringen, die dann auch nach Möglichkeit berücksichtigt würden. Eine Reglementierung, wie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, lehne er ab.

Des Weiteren sollen lt. Fraktionsantrag bei der Strukturierung künftiger Baugebiete kommunikative und soziale Elemente berücksichtigt werden, so dass z. B. keine reinen Schlaf- und Freizeitstätten entstehen. Das treffe in Billerbeck überhaupt nicht zu, in den neuen Baugebieten werde gelebt und gewohnt und untereinander Kommunikation betrieben. Viele Dinge, die vorgeschlagen würden, würden bereits heute verwirklicht.

Auch das Bonussystem mit der Auflistung der Kriterien finde nicht seine Zustimmung. Man könne darüber reden, ob Familien mit Kindern ein Kleinkredit gewährt werde, er könne aber nicht akzeptieren, dass diejenigen Bauherren, die regenerative Energien nutzten, was bereits steuerlich gefördert werde, über den Grundstückspreis noch einmal begünstigt werden. Das habe nichts mit nachhaltiger Politik zu tun. Zudem kämen so die Bauherren, die konventionell in Eigenleistung bauen wollen, nicht in den Genuss des Bonussystems.

Zu der lt. Fraktionsantrag angestrebten Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken weist Herr Wieling darauf hin, dass lt. Gutachten der Boden in Billerbeck nicht zur Aufnahme von Oberflächenwasser geeignet sei. Hierüber sei bereits lange diskutiert worden.

Herr Wieling kommt zu dem Schluss, dass man sich die Diskussion im Ausschuss sparen könne. Im Grunde fasse der vorliegende Fraktionsantrag nur das gesamte Positionspapier zusammen. Er lehne den Fraktionsantrag ab.

 

Herr Schlieker hält dem entgegen, dass der Antrag sehr detailliert und konkret formuliert sei. Außerdem sollte der Rat die Diskussion in den zuständigen Ausschüssen nicht vorweg nehmen. Er beantrage, den Fraktionsantrag in die zuständigen Ausschüsse zu verweisen, damit die einzelnen Punkte dort sachlich diskutiert werden können.

 

Herr Fehmer legt dar, dass sich die Mitglieder der CDU-Fraktion noch nicht näher mit dem Fraktionsantrag der Grünen beschäftigt hätten, weil sie davon ausgegangen seien, dass der Fraktionsantrag, wie bisher üblich, an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen wird. Er könne nicht nachvollziehen und finde es auch nicht fair, wenn der Antrag bereits jetzt abgelehnt werde.

 

Herr Krause schließt sich der Auffassung von Herrn Wieling an. Die Verwaltung sollte nicht mit dem Aufarbeiten parteiideologischer Grundsätze beschäftigt werden. Der Fraktionsantrag der Grünen sei nicht konkret genug, um in den Ausschüssen behandelt und beschlossen zu werden.

 

Herr Nowak stellt heraus, dass man in Billerbeck in vielen Punkten weiter sei als das, was mit dem Fraktionsantrag erreicht werden solle. Der Fraktionsantrag beinhalte eine Menge Wind und viel Abstraktes. Im Übrigen seien Fraktionsanträge auch in der Vergangenheit nicht an die Ausschüsse verwiesen worden, wenn der Antragsteller nicht vorher seine Hausaufgaben gemacht habe.

 

Herr Schlieker appelliert an den politischen Anstand und bittet noch einmal darum, den Antrag an die Ausschüsse zu verweisen.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass die Verwaltung für die Ausschussberatungen keine Vorlagen erarbeiten werde. Der Ausschuss müsse sagen, was er wolle, vorher werde die Verwaltung nicht tätig werden.

 

Herr Tauber hält Herrn Fehmer entgegen, dass es keinen Anspruch auf Automatismus und Weiterleitung von Anträgen in die Ausschüsse gebe. Wenn inhaltlich nichts dahinter stehe, müssten sich die Ausschüsse und die Verwaltung nicht damit beschäftigen.

 

Herr Dübbelde schlägt vor, über eine Verweisung in die zuständigen Ausschüsse abzustimmen.

 

Herr Roggenkamp stellt zu der Äußerung des Herrn Wieling, dass in Billerbeck keine Oberflächenversickerung möglich sei richtig, dass es wehr wohl Beispiele gebe, wo sie funktioniere. Es sei Sache des Ausschusses hierüber zu beraten.

 

Nachdem Herr Schlieker erklärt, in welche Fachausschüsse die einzelnen Punkte des Antrages verwiesen werden sollen, lässt Frau Dirks über den Fraktionsantrag abstimmen.


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung