Auf Nachfrage von Herrn Geuking, wie mit städt. Bäumen umgegangen werde, wenn sie Photovoltaikanlagen beeinträchtigen, wird verwaltungsseitig auf den Grundsatzbeschluss verwiesen, wonach diese Bäume nicht gestutzt werden, wenn sie schon vor den Photovoltaikanlagen dort gestanden haben. Auf der anderen Seite würden aber auch keine neuen Bäume vor Photovoltaikanlagen gepflanzt.