Herr Struffert informiert die Ausschussmitglieder über die aktuelle Flüchtlingssituation in Billerbeck. Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter, wie Billerbeck im Vergleich zu den anderen Kommunen dastehe, teilt Herr Struffert mit, dass Billerbeck nach der letzten Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg noch ca. 20 Personen aufnehmen soll, damit wäre das Aufnahmesoll von 100% aber noch nicht erreicht. Es gebe Kommunen, die ähnlich wie Billerbeck dastünden, aber auch Kommunen, die das Aufnahmesoll von 100% überschritten hätten. Mit der Zuweisung von Flüchtlingen müsse also jederzeit gerechnet werden.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob bei Aufgabe einer Unterkunft eine neue Unterkunft für den Fall der Fälle vorgehalten werde.  

 

Herr Struffert führt aus, dass durch Umstrukturierungen in den originären Gemeinschaftsunterkünften Wohnplätze freigehalten würden. Nach einer neuen großen Unterkunft müsse man aktuell nicht suchen.

 

Frau Rawe möchte weiter wissen, warum der Erstbezug des neu errichteten Gebäudes an der Osterwicker Straße sich so lange hinziehe.

 

Frau Dirks teilt mit, dass sich die Abnahme verzögert habe, weil bzgl. des barrierefreien Zugangs zu den Balkonen nachgebessert werden musste. Des Weiteren hätten noch Trocknungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Das Gebäude sei zum 1. Februar 2018 bezugsfertig.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass sie in diesem Zusammenhang besorgt sei, ob die veranschlagten Kosten im Rahmen bleiben, da bei den Trocknungsarbeiten und auch schon bei der Gründung des Gebäudes einige Unwägbarkeiten aufgetreten seien. Aus diesem Grunde wünsche sie von der Verwaltung für das Haus Osterwicker Straße 1 die Vorlage eines Rechenschaftsberichtes.