Herr Messing teilt zu einer Anfrage von Herrn Walbaum in der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 07.12.2017, wonach hinsichtlich der Freigabe der Fußgängerzone die Zusatzzeichen „ausgenommen an Markttagen“ und „Schritttempo fahren“ noch nicht angebracht seien mit, dass in einem Ortstermin am 10. November 2016 mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und Vertretern der Stadt die Situation in der Fußgängerzone besprochen und eine entsprechende Beschilderung angeordnet wurde. Laut  Vermerk über den Ortstermin, der auch Grundlage für die verkehrsrechtliche  Anordnung vom 14.07.2017 ist, wurde bzgl. der Beschilderung folgendes festgehalten:

„Es ist beschlossen worden, dass ein Minimum an Schildern angebracht werden soll. Es werden keine Zusatzzeichen, wie „ausgenommen an Markttagen“ und „Schritttempo fahren“ angebracht. Es herrschte Einigkeit darüber, dass sich das Verhalten der Radfahrer aus der jeweiligen Situation innerhalb der Fußgängerzone ergibt. Die gegenseitige Rücksichtnahme wird in den Vordergrund gestellt.“

Folglich seien die o. g. Schilder nicht angebracht worden, da sie nicht Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung sind.