Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren vorzubereiten.


Den ebenfalls anwesenden Mitgliedern des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wird zu diesem Tagesordnungspunkt auf Vorschlag des Vorsitzenden Rederecht eingeräumt.

 

Frau Besecke teilt zunächst mit, dass die Bauvoranfrage vom Kreis positiv beschieden wurde. Außerdem habe der Straßenbaulastträger keine Bedenken gegen die PKW-Zufahrt über die Daruper Straße.

 

Da Herr Architekt Schopmeyer noch nicht anwesend ist, beantwortet Frau Besecke Nachfragen zum Wettbewerbsverfahren. Es wird vor allem kritisch hinterfragt, welche Vorteile ein Wettbewerbsverfahren habe, vor allem im Hinblick auf die Kosten in Höhe von ca. 50.000,-- €.

 

Herr Brockamp wirft die Frage auf, ob nicht so ein Feuerwehrgerätehaus gebaut werden könne, wie es woanders auch schon mit positiven Erfahrungen gebaut wurde.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass die Feuerwehren alle unterschiedlich aufgestellt und auch die Grundstücke nicht vergleichbar seien.

 

Herr Wieland hält einen gewissen Spielraum bei der Planung für erforderlich, um später ggfs. auf Änderungen der Gesetzeslage reagieren zu können.

 

Herr Flüchter betont, dass ein Feuerwehrgerätehaus auch ein Aushängeschild für die Kommune sei. Er könne aber nicht erkennen, wie sich die Entwürfe von der Gestaltung her unterscheiden könnten.

 

Frau Besecke führt aus, dass das Raumprogramm zwar für alle gleich sei, sich hieraus aber sehr viele unterschiedliche Lösungsansätze ergeben können.

 

Herr Kösters äußert, dass er große Bauchschmerzen mit einem Wettbewerbsverfahren habe. Außerdem sollte bei der Zufahrt für PKW von der Kreisstraße aus auch die Coesfelder Straße betrachtet werden, da hier der Verkehr oft stocke.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass  hier ein Kreisverkehr geplant sei, der aber auf der Liste ziemlich weit unten stehe. Im nächsten Gespräch mit dem Landesbetrieb werde er den Hinweis aufgreifen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Groll teilt Frau Besecke mit, dass nicht unbedingt der erste Preisträger beauftragt werden müsse, man könne auch mit dem 2. und 3. verhandeln. In der Regel werde aber der 1. Preisträger beauftragt.

 

Frau Dr. Spallek weist darauf hin, dass die Außenflächengestaltung nicht außen vor bleiben sollte.

 

Frau Besecke verweist auf den Bebauungsplan Friethöfer Kamp, der diesbezüglich Festsetzungen enthalte. In diesem Fall blieben aber nur wenig Freiflächen, die gestaltet werden können, vermutlich werde sich das auf eine Dachbegrünung beschränken.

 

Herr Peter-Dosch möchte wissen, wer wann, welche Vorgaben mache (z. B. bzgl. der Energieeffizienz/KfW) und wie man sicher sein könne, dass man diese auch wiederfinde.

 

Wenn die Verwaltung beauftragt werde, das Verfahren vorzubereiten, so Frau Besecke, dann würde die exakte Ausarbeitung des Raumprogrammes und der Auslobung vorgenommen. Der Auslobungstext mit Raumprogramm würde im Ausschuss vorgestellt und dann an alle Teilnehmer herausgegeben. Die eingehenden Wettbewerbsentwürfe würden dann dem Architekten, der die Stadt begleitet vorgelegt. Dieser prüfe, ob die vorgegebenen Kriterien erfüllt sind. Anschließend würden die anonymisierten Entwürfe vom Preisgericht bewertet. Meistens werde im Konsens beschlossen, wer 1., 2. und 3. Preisträger ist.

 

Herr Schulze Temming folgert, dass also der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Vorschlag vorgelegt bekomme und dann nicht mehr frei entscheiden könne. Er wolle aber gerne seine Aufgabe wahrnehmen und verschiedene Vorschläge abwägen und nicht nur den Vorschlag des Preisgerichtes abnicken.

 

Frau Dirks erläutert, dass die von der Jury ausgewählten Vorschläge im Ausschuss vorgestellt werden. Eine Entscheidung müsse dann anhand objektiver Kriterien (Matrix) gefällt werden.

 

Herr Flüchter  erkundigt sich, wie weit Einfluss auf einen Entwurf genommen werden könne, schließlich habe ein künstlerischer Entwurf ja ein Urheberrecht.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die Ausführungsplanung eigentlich immer Änderungen gegenüber dem Entwurf enthalte. Diese Fragen würden im weiteren Vergabeverfahren geklärt.

 

 

Im Laufe der Erörterung stellen Frau Dirks und Frau Besecke u. a. heraus, dass ein Vergabeverfahren durchgeführt werden müsse, also ohnehin im Wettbewerb vergeben werden müsse. Und dann mache es aus Einschätzung der Verwaltung großen Sinn, einen Architektenwettbewerb durchzuführen, um an gute ausgearbeitete Ergebnisse zu kommen. Zudem werde das Preisgeld auf die Planungsleistungen angerechnet.

Für den Betrag, den man investieren müsse, bekomme man einen hohen Gegenwert zurück, da aus 10 Entwürfen ausgewählt werden könne. All das, was wichtig erscheine, könne vom Ausschuss vorgegeben werden.

 

 

Inzwischen ist Herr Schopmeyer anwesend.

Herr Schopmeyer beruhigt die Ausschussmitglieder mit dem Hinweis, dass sie sich nicht ausliefern würden. Ein Wettbewerb sei ein Abenteuer der Ideen. Von 10 Teilnehmern bekomme einer den Zuschlag. Nach dem Vergaberecht müsse man sich für eine Lösung entscheiden und da sei der Wettbewerb die beste.

 

Die Frage von Herrn Groll, ob die eingereichten Entwürfe für die Öffentlichkeit ausgestellt werden können, bejaht Herr Schopmeyer mit dem Hinweis, dass das sogar gewünscht sei.

 

Herr Flüchter fragt nach, ob Visualisierungen Standard seien.

Herr Schopmeyer weist darauf hin, dass diese viel Geld kosten, es werde aber in der Regel ein Modell erstellt.

 

Herr Dr. Köhler möchte wissen, wie sich die 50.000,-- € Kosten für das Verfahren zusammensetzen.

Herr Schopmeyer zählt auf, dass es sich um das Preisgeld, die Tagessätze für die 4 Preisrichter, Betreuungsleistungen und Kosten für Catering handele.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig