Herr Pfeiffer habe darauf hingewiesen, dass die Umlaufsperre falsch herum angebracht worden sei, so Herr Messing. Hierzu sei auszuführen, dass die Umlaufsperre an dem vorhandenen Gehweg im Bereich Richtengraben in Höhe des Fußgängerüberweges „Hagen“ im Dezember 2006 durch den städt. Bauhof aufgestellt worden sei. Für den allgemeinen Verkehrsraum gebe es keinerlei zwingende Vorschriften für die Aufstellung von Umlaufsperren. Die Arbeitshilfen und Anmerkungen des ADFC seien hierbei berücksichtigt worden. Ebenfalls seien die Mindestmaße für die Barrierefreiheit eingehalten worden, d. h. eine Durchfahrbreite von 1,50 m sowie ein Stauraum von 3,00 m bis zum querenden Radwegerand. Eine weitere Fahrbeziehung durch Radfahrer erfolge von der Ludgeristraße aus über den Wendehammer des Richtengrabens. Die Bordsteinabsenkung liege im unmittelbaren Bereich der Umlaufsperre, so dass ein zu schnelles Durchfahren möglich gewesen sei. Um ein ungehindertes Durchfahren zu erschweren, seien mittlerweile Blumenkübel in diesem Bereich aufgestellt und die Bordsteinabsenkung um ca. 2,00 m verlegt worden.

 

Herr Pfeiffer erinnert an seine Anfrage bzgl. der Anordnung von Tempo 30 vor dem Zebrastreifen.

Frau Dirks erklärt, dass die Antwort des zuständigen Fachbereiches noch nicht vorliege.