Beschlussvorschlag für den Rat:

Das anliegende Wasserversorgungskonzept wird gem. § 38 Abs. 3 LWG NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Behörde vorgelegt.


Herr Hochbein von der Gelsenwasser AG stellt das Wasserversorgungskonzept mittels Power-Point-Präsentation vor (siehe Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Anschließend beantwortet er Nachfragen von Herrn Flüchter und Frau Dr. Spallek zur Untersuchung des Trinkwassers auf Nitrat, Mikroschadstoffen, Mikroplastik und resistente Keime.


Stimmabgabe: einstimmig