Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Für die Neuplanung des Feuerwehrgerätehauses wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt.

2.    Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die Auslobung verwendet.

3.    Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:

a.    Programmerfüllung in Bezug auf Umsetzung der Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistung

b.    Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung

c.    Erschließung, Funktion, Nutzung

d.    Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit

e.    Durchführbarkeit (bauordnungsrechtlich und organisatorisch)

f.     Berücksichtigung ökologischer Aspekte und Nachhaltigkeit

Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.

4.    Die Zusammensetzung des Preisgerichtes wird, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, beschlossen.

5.    Die Preisträger des Wettbewerbes werden zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entsprechend der Vergabeverordnung aufgefordert.

6.    Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Für das Preisgericht werden seitens der Grünen Herr Peter-Dosch und seitens der SPD-Fraktion Herr Brall benannt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig