Sitzung: 03.05.2018 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1332/2018
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet
Friethöfer Kamp“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die
Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 24, Flurstücke 301, 333, 422 und
537.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3
BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Ausschussmitglieder schließen sich nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fassen folgenden
Stimmabgabe: einstimmig