Frau Lammers teilt mit, dass der Bund aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes gehalten sei, bis Ende 2019 ein neues Bewertungsgesetz (Einheitswert) aufzustellen. Diese Grundlage werde bis 2024 umgesetzt, so dass erst ab 2025 Auswirkungen auf die Kommunen zukommen.