Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zur flexiblen Handhabung des Vergabewesens unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis sollen die lt. Runderlass des Innenministers vom 22. März 2006 (Kommunale Vergabegrundsätze) festgesetzten Höchstgrenzen für die Wahl der Vergabeart zum Tragen kommen. Sie ergeben sich unter Berücksichtigung der Umsetzung von Europarecht gem. Vergabeordnung (VgV) aus der vorliegenden Tabelle (einschl. der Änderung bei der freihändigen Vergabe).


Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage und teilt auf Nachfrage von Herrn Wieling mit, dass in der Regel die Höchstsätze auch bei Vergaben von öffentlich geförderten Maßnahmen gelten.

 

Herr Fehmer regt an, auch bei der freihändigen Vergabe mindestens zwischen drei Preisen vergleichen zu können.

Diesem Vorschlag wird einhellig gefolgt.

 

Herr Fehmer bezieht sich auf den Punkt 9 „Korruptionsverhütung“ der Vergabegrundsätze und fragt nach, ob diesbezüglich bei der Verwaltung entsprechende Maßnahmen ergriffen worden seien.

 

Herr Melzner berichtet, dass die Stadt sich schon sehr früh mit der Korruptionsbekämpfung im Vergabewesen befasst habe. Eine der wesentlichen Maßnahmen sei damals die Einrichtung einer zentralen Submissionsstelle im Fachbereich Finanzen gewesen. Des Weiteren werde eine Dienstanweisung erlassen, in der interne Verwaltungsabläufe geregelt würden, die der Korruptionsbekämpfung dienten und die die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigten. Nichts desto trotz müsse möglicherweise noch eine gesonderte Dienstanweisung erlassen werden, in der andere Dinge, die nicht mit der Auftragsvergabe einhergehen geregelt würden (z. B. Annahme von Geschenken, Erhalt von besonderen Geldzuwendungen und Entschädigungen).

 

Herr Wieling weist darauf hin, dass im HFA aber über die Verbesserungen aufgrund der Feststellungen bzw. Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt noch diskutiert werden müsse.

Frau Dirks bestätigt, dass den Fachausschüssen alle Empfehlungen des Prüfungsberichtes vorgelegt würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schlieker erläutert Herr Melzner die verschiedenen Vergabearten.


Stimmabgabe: einstimmig