Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Das Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen, welche Subventionen in den Nachbargemeinden für Familien gewährt werden und das Ergebnis im HFA wieder zur Diskussion zu stellen. Im Hinblick auf die gewollte Verdichtung in der Innenstadt ist auch zu prüfen, wie Familien beim Erwerb einer Gebraucht-Immobilie oder bei einem An-/Neubau an das Elternhaus gefördert werden können. 


Herr Schlieker macht deutlich, dass der Antrag eine Anregung sein solle und durchaus von anderen Fraktionen ergänzt werden könne. Mit monetären Mitteln solle regulierend auf den Grundstücksmarkt eingewirkt werden. Die SPD-Fraktion habe in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, die Anzahl der Kinder bei der Vergabe von Wohngrundstücken zu berücksichtigen, wie das bereits in vielen anderen Kommunen praktiziert werde. Hierzu enthalte der Antrag bereits einige Vorschläge, wobei er nicht darauf bestehe, dass diese 1 : 1 umgesetzt werden. Ihm sei das Grundprinzip wichtig.

 

Herr Schulze Thier weist darauf hin, dass u. a. die Verbrennung fossiler Energien ursächlich für den Klimawandel sei und die Tendenz zu Niedrigenergiehäusern gehe. Wärmepumpen würden dann Standard sein. Es sei aber nicht Aufgabe kommunaler Gremien diesbezüglich Standards festzusetzen und Subventionen zu gewähren. Hier sei doch eher die Landesregierung gefragt. Die Kommunen sollten Subventionen im Bereich der Familienpolitik gewähren.

 

Herr Schlieker entgegnet, dass im Antrag bereits angedeutet werde, dass Familien mit Kindern ein Bonus gewährt werden sollte. Darüber hinaus seien weitere soziale Komponenten denkbar. Er wolle sich nicht auf umwelt- oder ökologische Dinge festlegen.

 

Herr Fehmer führt an, dass es in den Nachbargemeinden verschiedene Bonussysteme gebe. Wenn in Billerbeck über einen Bonus gesprochen werde, dann sollte dieser in Richtung Familien gehen. Billerbeck verfüge über eine hervorragende Infrastruktur, die mit Leben gefüllt werden müsse. Wichtig sei es, dass auch künftig Familien nach Billerbeck zögen, damit diese Infrastruktur erhalten werden könne. Die Verwaltung sollte zunächst recherchieren, welche Bonussysteme in den umliegenden Gemeinden angewandt werden und welche davon in Billerbeck umgesetzt werden können. Im Übrigen erfolge die Vergabe der Grundstücke über die GIWo. Die Festlegung von Kriterien bei der Vergabe müsse aber im HFA erfolgen.

 

Herr Schlieker betont, dass ihm vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch die Senioren-Politik wichtig sei. Es werde künftig eine erheblich größere Anzahl von Senioren geben, die nicht in einem Heim untergebracht werden könnten und in einer Form von altersgerechtem, Familien übergreifenden Wohnen lebten.

 

Herr Wieling hält Herrn Schlieker entgegen, dass bereits in der Vergangenheit über die Einbeziehung von Senioren und familienfreundliche Strukturen diskutiert worden sei. Wie bereits in der letzten Diskussion im Rat würden auch heute wieder allgemein politische Dinge angeführt. Einen konkreten Antrag, über den beschlossen werden könne, sehe er nicht. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass es in Billerbeck im Vergleich mit den Nachbargemeinden in besonderer Weise gelungen sei, einen hohen Anteil von Bauwilligen von außerhalb nach Billerbeck zu holen. Das sei auch auf die gute Infrastruktur und die schnelle Abwicklung der Baugebiete zurückzuführen. Im Übrigen hindere er niemanden daran, ein Niedrigenergiehaus zu bauen. Er würde jedem Bauwilligen die Möglichkeit geben nach seinen Wünschen individuell zu bauen. Wenn das nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspreche, dann könne dieser geändert werden. Er wolle nicht neue Vorschriften formulieren. Bisher habe man bzgl. der Vermarktung von Baugebieten eine erfolgreiche Politik betrieben. Diese könnte verbessert werden, indem ein gewisses Klientel gefördert werde. Damit wäre er einverstanden.

Hinsichtlich der angesprochenen Seniorenpolitik sehe er es als möglich an, bei Bedarf größere Grundstücke für mehrere Generationen auszuweisen. Er wüsste aber nicht, wie der Weg anders herum umgesetzt werden könne.

 

Herr Mollenhauer bestätigt, dass bei der Ausweisung von Grundstücken, auf denen über zwei Wohneinheiten entstehen können, die Entwicklung nicht kalkulierbar sei. Würden keine Senioren hierfür gefunden, zögen andere ein. Aktuell habe er in zwei Fällen die Erfahrung gemacht, dass die Planung von Mehrgenerationenhäusern von der Entwicklung bereits überholt worden sei. Die Offenheit seitens der Verwaltung für solche Planungen sei aber da. Es sei also schwierig, im Vorfeld Regelungen zu treffen, die am Ende zu dem führten, was gewollt war.

 

Herr Fehmer hält fest, dass in den letzten Jahren immer flexibel auf Änderungsanträge von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingegangen worden sei. Das habe zur Attraktivität Billerbecks geführt und sollte beibehalten werden. Gleichwohl sollte man sich hierauf nicht ausruhen, sondern in Richtung eines Familien-Bonussystems weiter denken, auch um auf den demografischen Wandel zu reagieren. Des Weiteren beantrage er, die Verwaltung mit der Recherche nach den Bonussystemen in den Nachbargemeinden zu beauftragen. Hierüber solle dann im HFA beraten werden.

 

Frau Dirks merkt an, dass viele Gemeinden solche Bonussysteme beschlossen hätten, weil sie ihre Grundstücke nicht veräußern könnten. Das sei in Billerbeck nicht der Fall. Sie sagt aber zu, die Informationen einzuholen.

 

Er habe auch kein Patenrezept, wie das altengerechte Wohnen umgesetzt werden könne, so Herr Schlieker. Im Übrigen wolle er heute nichts beschließen, sondern die gemeinsame Diskussion darüber eröffnen, welche Richtung bzgl. der Baugebiete eingeschlagen werde.

 

Herr Wieling macht deutlich, dass der Antrag von Herrn Schlieker einige Vorschläge enthalte, die er nicht teilen könne. Wenn hierüber aber nur diskutiert werden solle, habe er nichts dagegen einzuwenden. Bzgl. des altersgerechten Wohnens wolle er noch darauf hinweisen, dass er im HFA und auch im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss immer deutlich gemacht habe, dass übersichtliche kleine Einheiten als Baugebiete ausgewiesen werden sollten. Wenn sich Familien in Billerbeck mit dem altersgerechten Wohnen beschäftigten, dann falle der Entschluss nicht von heute auf morgen und wenn in Billerbeck alle paar Jahre kleine Baugebiete geplant würden, dann könnten sich diese Familien konkret auf diese Perspektive einlassen und sich um eine Fläche bewerben. Als Beispiel, wie man besonderen Festsetzungen aus dem Weg gehen könne, nennt er die Gemeinde Laer, in der 6 Familien in Abstimmung mit der Gemeinde eine Fläche gemeinsam bebaut haben. Er wolle nicht, dass für die nächsten Baugebiete in Billerbeck weitergehende Festsetzungen getroffen werden.

 

Herr Kortmann legt dar, dass er jungen Familien entgegen kommen wolle, wirft aber die Frage auf, ob die Förderung einer Käuferklientel nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

Frau Dirks verneint dieses. Die Stadt könne ihre Grundstücke nach einem Kriterienkatalog vergeben.

 

Herr Krause unterbreitet folgenden Kompromissvorschlag: Das Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte zur Kenntnis genommen und darüber hinaus die Verwaltung beauftragt werden, festzustellen, welche Subventionen in den Nachbargemeinden für Familien gewährt werden und dieses hier wieder zur Diskussion zu stellen. Im Hinblick auf die gewollte Verdichtung in der Innenstadt solle auch geprüft werden, wie Familien beim Erwerb einer Gebraucht-Immobilie oder bei einem An-/Neubau an das Elternhaus gefördert werden können. 

 

Dem kann sich Herr Schlieker anschließen. Er bringt aber seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der ökologische Aspekt im Weiteren noch Berücksichtigung findet.

 

Auf Vorschlag von Herrn Krause fasst der HFA folgenden


Stimmabgabe: einstimmig