Beschluss:

Das vorliegende Wasserversorgungskonzept wird gem. § 38 Abs. 3 LWG RW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Behörde vorgelegt.


Herr Flüchter weist darauf hin, dass in dem Wasserversorgungskonzept die Eigenwasserversorgung zwar erwähnt, aber qualitativ nicht aufgearbeitet werde. Nach seiner Ansicht gehöre das dazu.

 

Herr Schlieker ergänzt, dass er Informationen über die Qualität des Trinkwassers aus Eigenwasserversorgungsanlagen haben wolle. Entsprechende Unterlagen müssten dem Kreis vorliegen, da die Eigenwasserversorgungsanlagen jährlich vom Gesundheitsamt kontrolliert würden.

 

Frau Dirks sagt zu, beim Kreis nachzufragen, ob die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Sie werde berichten und ggf. einen Tagesordnungspunkt für den Fachausschuss vorsehen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig