Beschluss:

1.    Für die Neuplanung des Feuerwehrgerätehauses wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt.

2.    Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die Auslobung verwendet.

3.    Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:

a.    Programmerfüllung in Bezug auf Umsetzung der Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistung

b.    Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung

c.    Erschließung, Funktion, Nutzung

d.    Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit

e.    Durchführbarkeit (bauordnungsrechtlich und organisatorisch)

f.      Berücksichtigung ökologischer Aspekte und Nachhaltigkeit

Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.

4.    Die Zusammensetzung des Preisgerichtes wird, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, beschlossen.

5.    Die Preisträger des Wettbewerbes werden zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entsprechend der Vergabeverordnung aufgefordert.

6.    Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig