Sitzung: 17.05.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1320/2018
Beschluss:
1. Für die Neuplanung des Feuerwehrgerätehauses
wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für
Planungswettbewerbe) durchgeführt.
2. Das Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus
wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die Auslobung verwendet.
3. Folgende Kriterien werden für die Bewertung
der Wettbewerbsbeiträge herangezogen:
a. Programmerfüllung in Bezug auf Umsetzung der
Konzeption, des Raumprogramms und der geforderten Wettbewerbsleistung
b. Städtebauliche und architektonische Qualität
der Planung
c. Erschließung, Funktion, Nutzung
d. Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit
e. Durchführbarkeit (bauordnungsrechtlich und
organisatorisch)
f. Berücksichtigung ökologischer Aspekte und
Nachhaltigkeit
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
4. Die Zusammensetzung des Preisgerichtes wird,
wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, beschlossen.
5. Die Preisträger des Wettbewerbes werden zur
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen
entsprechend der Vergabeverordnung aufgefordert.
6. Der Terminplan für die Durchführung des
Architektenwettbewerbs und für das anschließende Vergabeverfahren wird zur
Kenntnis genommen.
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig