Zum Hinweis von Herrn Walbaum, dass im Zusammenhang mit der Freigabe der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr die Zusatzzeichen „ausgenommen an Markttagen“ und „Schritttempo fahren“ am Eingang der Fußgängerzone aufgestellt werden sollten, stellt Frau Dirks richtig, dass beschlossen worden sei, die Aufstellung dieser Zusatzzeichen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und ggf. anzubringen.

Die Straßenverkehrsbehörde wolle aber keine Zusatzzeichen anordnen, da der Grundsatz gelte, möglichst wenig Beschilderungen vorzunehmen. Schon die Straßenverkehrsordnung schreibe vor, dass man sich rücksichtsvoll verhalten müsse und an Markttagen wegen der Hindernisse nicht mit dem Rad gefahren wird. Zu Schritttempo seien Radfahrer immer verpflichtet, wenn sie an Fußgängern vorbei fahren.

Als Kompromiss habe man sich dann darauf geeinigt, zumindest einen Hinweis auf den Markttag zu geben, damit Radfahrer wissen, wann sie nicht fahren können.

Eine Evaluierung werde noch vorgenommen und das Ergebnis im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt. Nach einer ersten Besprechung mit Vertretern der Polizei liege bislang aber nichts vor.