Herr Messing führt zum Hinweis von Herrn Groll auf ein Schild mit einer Tonnagenbegrenzung auf 2,8 t im Einfahrtsbereich zum Sportplatz aus, dass das Schild demontiert werde. Das Schild stamme, wie schon vermutet, aus der Zeit als der Asphalt aufgebracht wurde. Es habe eine schadhafte Stelle gegeben, die der Unternehmer ausbessern musste. Für die Zwischenzeit und um weitere Schäden zu vermeiden, sei das Schild mit der Tonnagenbeschränkung auf 2,8 t aufgestellt worden. Anschließend sei vergessen worden, das Schild wieder zu entfernen.