Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende 1. Änderung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA wird beschlossen.


Herr Hein teilt mit, dass die Aufnahme des Grundstücks Ludgeristraße 7 in das Sanierungsgebiet mit dem Eigentümer und den Bewohnern des Grundstücks abgestimmt sei. Der Sanierungsaufwand sei gering und könne weitestgehend in Eigenregie erledigt werden.


Stimmabgabe: einstimmig