Beschlussvorschlag für den Rat:

Der vorliegende Gleichstellungsplan der Stadt Billerbeck 2018 – 2022 wird beschlossen.


Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Billerbeck, Frau Pölling, präsentiert den Entwurf des Gleichstellungsplanes (Anlage 2 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Flüchter erkundigt sich nach der alltäglichen Umsetzung des Gleichstellungsplanes.

Frau Pölling schildert, dass z. B. rechtskräftige Satzungen bestehen blieben. Bei Satzungsänderungen werde, wie auch im täglichen Schriftverkehr, darauf geachtet, die richtige Sprache zu verwenden.

 

Frau Köhler erkundigt sich, welche Neuerungen es gegenüber dem alten Gleichstellungsplan gebe. Außerdem vermisse sie die Berücksichtigung von Frauen und Männern mit Behinderungen.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es sich um den ersten Gleichstellungsplan der Stadt Billerbeck handele. Zur Berücksichtigung der Rechte von Frauen und Männern mit Behinderungen sei die Stadt per Gesetz verpflichtet, deshalb werde im Gleichstellungsplan nicht hierauf eingegangen. Bei allen Stellenausschreibungen werde darauf hingewiesen, dass sich auch Menschen mit Behinderung bewerben sollen, es sei denn, dies ist aufgrund der Arbeitsplatzanforderungen ausgeschlossen. Alle Personen mit entsprechender Qualifikation, würden zu den Bewerbungsgesprächen eingeladen.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob das Auswahlgremium tatsächlich paritätisch mit Männern und Frauen besetzt ist.

Das wird von Frau Pölling bestätigt, dies sei nur gelegentlich schwierig, weil der aktuelle Personalrat ausschließlich mit Männern besetzt sei.

 

Frau Beil führt aus, dass sich die Verwaltungstätigkeit im Zuge der Digitalisierung sehr verändert habe und auch höhere Anforderungen gestellt würden. Sie erkundigt sich nach den Aufstiegsmöglichkeiten für weibliche Verwaltungsangestellte.

 

Frau Dirks führt aus, dass Angestellte im öffentlichen Dienst den Anspruch hätten, so bezahlt zu werden, wie es den Anforderungen ihrer Stelle entspreche. Wenn jemand weiterkommen wolle, müssten ggf. Prüfungen abgelegt werden oder die Angestellten müssten sich auf andere höherwertige Stellen bewerben.

 

Frau Beil erkundigt sich nach der Höhe der Quote der bei der Stadt beschäftigten Schwerbehinderten.

 

Herr Messing teilt mit, dass die Quote erfüllt werde, die genaue Zahl müsse nachgereicht werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig