Frau Dr. Spallek verliest eine Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen zu den Änderungen im Landesentwicklungsplan (siehe Anlage 2 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Schulze Temming hält es für schwierig, hierüber jetzt zu entscheiden und schlägt zunächst eine Beratung in den Fraktionen vor.

 

Herr Fliß erkundigt sich, ob die Beratungsfolge es zeitlich zulasse, die Stellungnahme der Grünen vorab noch einmal in den Fraktionen zu besprechen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass eine Stellungnahme der Stadt zum Landesentwicklungsplan bis Mitte Juli abgegeben werden müsse, also sei eine erneute Beratung im Bezirksausschuss zeitlich nicht möglich, wohl aber könne in der nächsten Woche im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die Stellungnahme der Grünen beraten werden.

Weiter weist sie darauf hin, dass die grundsätzliche Zulässigkeit der gewerblichen Tierhaltungsbetriebe im Baugesetzbuch und nicht im LEP geregelt sei.

Bzgl. der Anregung, den Flächenverbrauch weiterhin auf 5 ha zu begrenzen, gebe sie zu bedenken, dass dies eine politische Zielsetzung sei. Auf kommunaler Ebene sei insbesondere wichtig, dass sich auf Ebene der Regionalplanung keine zu engen Grenzen gesetzt werden, um Verhandlungsspielraum mit Grundstückseigentümern zu behalten.

 

Nach kurzer Erörterung fasst Herr Schulze Temming zusammen, dass die Stellungnahme der Grünen zunächst in den Fraktionen besprochen wird und danach der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss einen Beschlussvorschlag für den Rat fassen soll.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dem Vorschlag einstimmig an.