Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt die öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zum Zweck der Errichtung und Durchführung eines Teilstandortes der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck-Billerbeck und beauftragt die Bürgermeisterin diese zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die ÖRV den Genehmigungsbehörden vorzulegen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. Habbel anwesend.

 

Herr Messing teilt mit, dass die juristische Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung keine Einwände ergeben habe. Der Schulausschuss der Gemeinde Havixbeck habe der Vereinbarung bereits zugestimmt, die endgültige Beschlussfassung dort sei in der ebenfalls am 5. Juli 2018 stattfindenden Ratssitzung vorgesehen.

 

Herr Fliß führt aus, dass nachdem die Arbeitsgruppe dem Schul- und Sportausschuss zugearbeitet und der Ausschuss Gelegenheit gehabt habe, Bedenken einzubringen, er nun keine Probleme sehe, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Frau Rawe macht deutlich, dass man mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einen guten Schritt mache. Lange sei überlegt worden, ob ein Zweckverband oder eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Tragen kommen sollte. Nach ihrer Meinung werde mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mehr erreicht als mit einem Zweckverband. Deshalb sei sie froh, dass die Errichtung eines Teilstandortes der Havixbecker Anne-Frank-Gesamtschule in Billerbeck über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geregelt werde, wobei Detailfragen später noch in einer Durchführungsvereinbarung festgelegt werden.

 

Herr Lennertz schließt sich seinen Vorrednern an. Die Zusammenarbeit im Arbeitskreis sei sehr partnerschaftlich gewesen. Da wachse etwas zusammen, was auch zusammengehöre. Seitens der CDU bestünden keine Bedenken gegen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Allerdings rege er an, für den Gesamtschulausschuss der Kommunen nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürger zuzulassen.

 

Herr Messing gibt zu bedenken, dass sachkundige Bürger eigentlich keine Entscheidungskompetenz in einem anderen Gremium haben. Ratsmitglieder seien dagegen verpflichtet, Ratsbeschlüsse voll umfänglich weiter zu geben. Außerdem entsende jede Fraktion nur einen Vertreter.

 

Nach kurzer Erörterung wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung zu klären, ob die Entsendung von sachkundigen Bürgern in den Gesamtschulausschuss rechtlich möglich ist und ggf. auch von Havixbeck mitgetragen wird.

 

Frau Köhler erkundigt sich unter Bezugnahme auf § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, ob es weiterhin in Billerbeck ein Schulsekretariat geben wird.

 

Herr Messing bestätigt, dass es weiterhin Schulsekretariat geben wird. Dieses Sekretariat werde sowohl für die Gemeinschaftsschule als auch für die Gesamtschule tätig sein.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe zum Mensa-Bestellsystem teilt Herr Messing mit, dass Havixbeck das Billerbecker System MensaMax übernehmen wird.

 

Herr Lennertz erwähnt lobend die gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitskreis, Fraktionen und Verwaltung.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig