Sitzung: 28.06.2018 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1345/2018
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Den
Anregungen und Hinweisen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der
Ausführungen gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur
Kenntnis genommen.
3.
Es wird
beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen
und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich
bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des
Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet Teile der
Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt,
Flur 6, Flurstücke 795 und 708.
4.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
5.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Nach kurzer Erläuterung durch Frau Besecke schließt sich der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig