Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Entwurfsplanung für den Ausbau der Straßen Ludgeristraße, Mühlenstraße, Lilienbeck und Teilbereichen der Kirchstraße und der Coesfelder Straße mit den Plätzen wird in der Natursteinvariante beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung die beitragsrechtlichen Fragen zu klären und abschließende Beschlüsse zur Beitragserhebung, Überarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und der Antragstellung bei der Bezirksregierung vorzubereiten.

Die Bürger dürfen mit Mehrkosten durch Natursteinpflaster nicht belastet werden.

 

Der Ausbau der Schulstraße ist in die Finanzplanung für die Folgejahre einzuplanen.


Vor der Beratung im Sitzungssaal stellt Frau Prof. Lohaus im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Entwurfsplanung für den weiteren Innenstadtumbau vor.

Dabei erläutert sie vor Ort verschiedene Varianten in Bezug auf Materialien und Gestaltung und geht auf die Anregungen aus den Bürgerversammlungen ein.

Die Präsentation von Frau Prof. Lohaus ist als Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Herr Schlieker befragt Frau Prof. Lohaus, ob sie sich auch verschiedene Baumarten vorstellen könne, ob die Aufpflasterungen in den Kreuzungs-/Platzbereichen auch höher ausgeführt werden können, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen und welche Vor- und Nachteile sie bei Einbahnstraßen sehe.

 

Frau Prof. Lohaus antwortet, dass nicht nur eine Baumart gepflanzt werden müsse. Aufpflasterungen funktionierten nur, wenn eine hohe Bordsteinkante vorhanden sei. Sie denke, dass das Pflaster schon eine Unterbrechung darstelle.

Für Einbahnstraße spreche, dass mehr Stellplätze generiert werden können und die Ausfahrsituation unkomplizierter wird. Dagegen spreche das bei Verkehrszählungen ermittelte hohe Verkehrsaufkommen, das auf andere Straßen umgelenkt würde.

 

Herr Schulze Temming bezweifelt, dass die Mehrkosten für das Natursteinpflaster nur 10% betragen.

 

Frau Prof. Lohaus teilt mit, dass das Material Natursteinpflaster mindestens 100% teurer sei als Betonsteinpflaster. Da aber nur Flächen in geringem Umfang mit diesem Material versehen werden sollen, schlage sich das in der Summe nur mit 15% nieder.

 

In der Erörterung über das weitere Vorgehen, betont Herr Brockamp, dass zunächst die Frage geklärt werden müsse, ob den Anliegern die Mehrkosten für das Natursteinpflaster im Rahmen einer Sondersatzung erspart werden können. Diese Regelung müsste dann auch bei künftigen Maßnahmen und bereits fertiggestellten Baumaßnahmen angewandt werden. Außerdem liege lediglich eine grobe Kostenschätzung für Beton- und Naturstein vor. Bevor man sich für Natursteinpflaster entscheide, müssten genauere Kostenangaben vorliegen.

 

Er gehe davon aus, so Herr Mollenhauer, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Straßen, den Anliegern diese Mehrkosten erspart werden können. Das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung könne nach den Sommerferien vorgelegt werden.

 

Herr Wieland spricht sich für Naturstein aus, weil das zur Stadt passe und auch für die Anlieger eine Wertsteigerung ihres Objektes bedeute. Wenn eine Förderung gewährt werde, sollte Naturstein verwandt werden.

 

Herr Peter-Dosch begrüßt es ebenfalls, dass Natursteinpflaster als Planungsgrundlage verwandt wird. Wenn eine Sondersatzung erlassen werden könne, um die Anlieger zu entlasten, die Förderung gewährt wird und die Preise für Naturstein nicht aus dem Ruder laufen, sollte auch Naturstein zur Ausführung gelangen.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass der Förderantrag bis zum 02.11.2018 gestellt werden müsse. Er müsse wissen, welche der vorgestellten Varianten umgesetzt werden sollen, um auf dieser Basis den Förderantrag stellen zu können.

 

Herr Schlieker schlägt vor, den Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt zu fassen, dass eine Sondersatzung erlassen und eine Förderung gewährt wird.

 

Herr Walbaum befürwortet den Vorschlag von Herrn Schlieker, den Beschluss unter Vorbehalt zu fassen. Außerdem sollte heute allen bewusst sein, dass man sich für eine Variante entscheide. Er spreche sich dafür aus, zunächst die teure Variante in Naturstein zu beantragen und nur wenn diese gefördert wird und die Anlieger nicht mit den Mehrkosten belastet werden, diese umzusetzen.

 

Auf Vorschlag von Herrn Brockamp wird einzeln über die noch offenen Fragen abgestimmt.

 

Bereits bei der Ortsbesichtigung bestand Einvernehmen, den Ausbau an der Einmündung zur Straße An der Kolvenburg nach dem umgebauten Engpass zu beenden.

 

Platz Ludgeristraße/Markt/Kirchstraße/Hörsterstraße

Es stellt sich die Frage, ob die Aufpflasterung weiter gezogen wird bis zur Kirchstraße.

 

Beschluss:

Der Bereich soll wie in der Entwurfsplanung dargestellt verwirklicht werden, ohne den Bereich Hörsterstraße/Kirchstraße.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Platz Bahnhofstraße/Kirchstraße

Frau Prof. Lohaus schlägt eine Aufpflasterung des Platzbereiches vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bahnhofstraße erst vor kurzem ausgebaut wurde.

 

Herr Peter-Dosch spricht sich für den Vorschlag von Frau Prof. Lohaus aus, da es sich um einen aus städtebaulicher Sicht wichtigen Platz handele.

 

Herr Brockamp gibt zu bedenken, dass die Anlieger dann ggf. noch einmal belastet würden.

 

Herr Schlieker stimmt Herrn Peter-Dosch zu. Es handele sich um einen Platz, den man sich auch gönnen sollte. Die Kosten sollten aber nicht auf die Anlieger umgelegt, sondern von der Stadt getragen werden.

 

Schließlich sprechen sich die 7 Ausschussmitglieder für ein Ausbauende ohne Einbeziehung des Platzes und 2 Ausschussmitglieder für die Einbeziehung des Platzes in Pflaster aus.

 

 

Abschließend teilt Herr Mollenhauer mit, dass er im Rahmen der Stadttore auch ein Relief anfertigen lassen wolle, auf dem dargestellt ist, wie die Stadt mit ihren Stadttoren um 1600 ausgesehen hat. Dieses Relief soll auf dem Platz Ecke Ostwall/Schmiedestraße gegenüber der Apotheke aufgestellt werden.

Die Kosten für die Darstellung der Stadttore und des Reliefs beliefen sich auf rd. 100.000,-- €. Er schlage vor, das im Förderantrag so vorzusehen.

 

Herr Schulze Temming wirft kritisch die Frage nach den Kosten auf. Wenn die konkrete Planung vorliege, müssten genaue Kostenangaben vorliegen. Er werde nicht einfach über einen 6-stelligen Betrag beschließen.

 

Die Aufnahme des Reliefs in den Förderantrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Ausschuss fasst sodann mit der von Herrn Schlieker vorgeschlagenen Ergänzung folgenden


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung