Beschluss:

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von insgesamt 57.917,24 € (davon 57.165,80 € bei der Schmutzwassergebühr und 751,44 € bei der Niederschlagswassergebühr) wird in die Kalkulationen für die Wirtschaftsjahre 2019/2020 eingestellt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig