Beschluss:

Die vorliegende 1. Änderung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA wird beschlossen.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung