Sitzung: 05.07.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1345/2018
Beschluss:
1.
Den
Anregungen und Hinweisen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der
Ausführungen gefolgt.
2.
Die
Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur
Kenntnis genommen.
3.
Es wird
beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck
durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im
westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich
beinhaltet Teile der Grundstücke Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 795 und 708.
4.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der
Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
5.
Der
Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Herr Wiesmann und Herr Tauber erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig