Beschluss:

1.     Den Anregungen und Hinweisen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt.

2.     Die Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden zur Kenntnis genommen.

3.     Es wird beschlossen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck. Der Planbereich beinhaltet Teile der Grundstücke Gemarkung  Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstücke 795 und 708.

4.     Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.     Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.


Herr Wiesmann und Herr Tauber erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig