Beschluss:

Die Entwurfsplanung für den Ausbau der Straßen Ludgeristraße, Mühlenstraße, Lilienbeck und Teilbereichen der Kirchstraße und der Coesfelder Straße mit den Plätzen wird in der Natursteinvariante beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung die beitragsrechtlichen Fragen zu klären und abschließende Beschlüsse zur Beitragserhebung, Überarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und der Antragstellung bei der Bezirksregierung vorzubereiten.

Die Bürger dürfen mit Mehrkosten durch Natursteinpflaster nicht belastet werden.

 

Der Ausbau der Schulstraße ist in die Finanzplanung für die Folgejahre einzuplanen.


Frau Dirks berichtet, dass sich eine Interessengemeinschaft „Obere Mühlenstraße“ gegründet habe, die in einem Anfang der Woche eingegangenen Schreiben mitteile, dass sie den Bedarf für einen Ausbau der Mühlenstraße nicht sehe; die Straße sei gut ausgebaut, auch die Gehwege wären auskömmlich und es gebe genug Absenkungen, damit Rollstuhlfahrer passieren können. Die Anlieger hätten weiter angeführt, dass sie hohe Kosten befürchten und Familien überlastet seien. Die Anlieger lehnten den Ausbau der Mühlenstraße ab.

Sie werde der Interessengemeinschaft antworten und darauf hinweisen, dass es insgesamt 4 Bürgerversammlungen gegeben habe und die Planungen schon weit fortgeschritten seien. Außerdem werde sie erläutern, dass die Mehrkosten z. B. für Naturstein oder den Ausbau von bestimmten Plätzen nicht an die Anlieger weitergegeben werden sollen, sondern hierfür eine Sondersatzung erlassen werden soll. Sie werde die Anlieger der oberen Mühlenstraße zu einem Gespräch einladen.

 

Herr Lennertz macht für die CDU-Fraktion deutlich, dass sie das Projekt kritisch sehen, da die Kostenfragen noch nicht abschließend geklärt seien. Für sie sei es wichtig, dass die Anlieger nicht über Gebühr belastet werden. Hinsichtlich des Ausbaustandards sei noch das ein oder andere Gespräch zu führen. Die CDU-Fraktion werde die Kosten im Fokus haben und bei den Ausschreibungen kritisch hinsehen.

 

Frau  Rawe findet es verständlich, dass sich die Anlieger bzgl. der auf sie zukommenden Kosten kritisch äußern. In dem Brief der Anlieger, der auch an die Ratsfraktionen gegangen sei, würden verschiedene Aspekte angeführt von denen sie wissen möchte, ob diese so stimmten.

Frau Dirks bestätigt, dass die Kosten für Naturstein 24,-- €/qm betragen.

Daraufhin stellt Frau Rawe fest, dass sich dann der Kostenbeitrag der Anlieger um 24,-- € reduzieren müsste, da diese Kosten von der Stadt übernommen werden.

Auch das wird von Frau Dirks bestätigt.

Des Weiteren, so Frau Rawe, werde seitens der Anlieger angeführt, dass sie nicht ungleich behandelt werden möchten, da die Differenz der Kosten zwischen oberer und unterer Mühlenstraße relativ groß sei. Frau Rawe fragt nach, ob es noch andere Möglichkeiten gebe, die Kosten für die Anlieger zu reduzieren.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass beabsichtigt sei, die gesamte Maßnahme (außer Friedhof- und Schulstraße) in einer Anlage zusammenzufassen. Dann würden die Kosten auf alle gleichmäßig verteilt. Des Weiteren werde angestrebt, eine Sondersatzung zu erlassen, so dass die Mehrkosten für Naturstein nicht den Anliegern angelastet werden, sondern von der Stadt übernommen werden. Diese Thematik werde weiter aufgearbeitet und das Ergebnis nach den Sommerferien vorgestellt.

 

Frau Rawe bezieht sich auf ein weiteres von den Anliegern vorgebrachtes Argument, wonach sie schon einmal Anliegerbeiträge gezahlt hätten und es unzulässig wäre, noch einmal herangezogen zu werden.

 

Herr Mollenhauer bestätigt das. Es könne aber nicht sein, dass mit einer Abrechnung für ewig alles erledigt wäre. Eine Straße halte nicht 100 Jahre. Bei einer nochmaligen Herstellung könne erneut abgerechnet werden.

 

Wenn die Straße intakt sei, so Herr Geuking, wäre doch die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, die Straße neu auszubauen. Er werfe die Frage auf, ob die Bürger überhaupt herangezogen werden können, da nach seinem Kenntnisstand ein Mehrwert für die Bürger entstehen müsse.

 

Herr Mollenhauer entgegnet, dass lt. Rechtsprechung nach einem bestimmten Zeitablauf nicht einmal mehr geprüft werden müsse, ob bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die Abrechenbarkeit werde dann unterstellt.

 

Es sei ja richtig, den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit zu legen, so Herr Tauber. Man werde bei vielen Positionen kritisch hinsehen müssen, um die Kosten auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Überrascht habe ihn aber der Zeitpunkt der Bürgereingabe. Die Anlieger hätten sich in 4 Bürgerversammlungen äußern können und meldeten sich nun einen Tag vor der Ratssitzung zu Wort. Gleichwohl stelle sich für ihn die Frage nach der Gesamtverantwortung. Die SPD-Fraktion wolle den nächsten Schritt des Innenstadtumbaus gehen, sie sähen aber auch die betroffenen Anlieger, die mitgenommen werden müssen. Insofern begrüße er die Absicht der Bürgermeisterin, die Anwohner noch einmal zu einem Gespräch einzuladen.

 

Frau Mollenhauer äußert ebenfalls Verständnis über die von den Anliegern geäußerte Sorge bzgl. der Kosten. Bevor die Knackpunkte, nämlich Kosten und Sondersatzung, nicht geregelt seien, könne sie dem weiteren Innenstadtumbau nicht zustimmen. Sie wolle die Anwohner nicht im Unklaren lassen.

 

Frau Dirks erinnert daran, dass der Rat eine Gesamtverantwortung für die Stadt habe. Außerdem solle nicht die Ausbauplanung, sondern die Entwurfsplanung beschlossen werden. Hierfür müssten heute die Grundlagen festgelegt werden.

 

Herr Schlieker führt an, dass man das Gesamtbild Billerbecks im Blick haben müsse. Deshalb sei er dafür, den Innenstadtumbau fortzuführen. Allerdings könne er auch die Sorgen der Anwohner verstehen und halte es deshalb auch für gerechtfertigt, dass die Stadt die Kosten für Naturstein übernimmt. Wichtig sei es aber, dass die Verwaltung konkrete Zahlen ermittelt, damit die Anlieger wüssten, womit sie rechnen müssten.

 

Herr Mollenhauer legt noch einmal dar, dass genauere Kostenberechnungen und auch die Sondersatzung in der Sitzung nach den Sommerferien vorgelegt würden.

 

Herr Walbaum stellt fest, dass es nicht um die Verschönerung, sondern um den barrierefreien Ausbau der Innenstadt gehe. Bei der Ortsbesichtigung habe man sehen können, dass es in der Mühlenstraße viele Ecken gebe, die nicht barrierefrei seien. Es sei ja lt. Herrn Mollenhauer möglich, anhand eines konkreten Beispiels unter Berücksichtigung verschiedener Ausbaustandards darzulegen, welche Kosten auf die Anwohner zukommen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen