Beschluss:

1.    Für den Bereich des Bauhofes wird eine Organisationsuntersuchung durchgeführt.

2.    Die benötigten Haushaltsmittel werden bei dem Produkt 01080.54290000 außerplanmäßig in Höhe von 25.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer Produkt 16010.40130000  gedeckt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Preisabfrage bei mindestens 3 Firmen einzuholen, die für diese Untersuchung in Frage kommen.

4.    Das mindestbietende Büro wird sich vor der Auftragserteilung im nichtöffentlichen Teil der nächsten HFA –Sitzung vorstellen.


Frau Dirks führt an, dass es Irritationen gegeben habe, ob der HFA abschließend über das Organisationsgutachten für den Bauhof beschlossen habe, da das entsprechende Häkchen „Beschluss“ oder „Beschlussvorschlag für den Rat“ nicht gesetzt wurde. In der Sitzungsvorlage sei aber die Beratungsreihenfolge einschl. Rat aufgeführt und auch in der Niederschrift sei ein Beschlussvorschlag für den Rat formuliert worden. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass es sich um eine Grundsatzentscheidung handele, die vom Rat zu treffen ist, zumal 2 fraktionslose Ratsmitglieder nicht im Ausschuss vertreten seien.

Frau Dirks betont noch einmal, dass schon im Organisationsgutachten für die Verwaltung dazu geraten werde, auch die Schnittstelle Verwaltung/Bauhof näher zu betrachten. Außerdem sei es der klare Wunsch des Personalrates und der Bauhof-Mitarbeiter, dass ein Gutachten erstellt wird und auch in Vorbereitung des Bauhof-Neubaus und zur Klärung der Pflichtaufgaben und der freiwilligen Aufgaben werde ein Gutachten als notwendig erachtet. 

 

Herr Lennertz macht deutlich, dass die CDU-Fraktion nicht bereit sei, 25.000,-- € für ein Organisationsgutachten auszugeben. Man müsse mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sparsam umgehen.

 

Herr Wieland spricht sich ebenfalls für einen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus. Es gebe genug andere Baustellen. Er denke, dass die Verwaltung selber in der Lage ist, den Bauhof umzustrukturieren. Es mache auch keinen Sinn, bereits im Vorfeld ein Gutachten zu erstellen, das dann später bei einem Neubau des Bauhofes wieder angepasst werden müsse. Bzgl. der freiwilligen und der Pflichtaufgaben sei es außerdem Aufgabe des Rates zu entscheiden, welche Aufgaben des Bauhofes als wichtig angesehen werden. 

 

Herr Tauber erinnert daran, dass der SPD-Antrag aus 2014 bereits beinhaltete, neben der Verwaltung auch andere Bereiche in die Organisationsuntersuchung einzubeziehen. Dabei werde die Beauftragung eines externen Dritten als enorm wichtig angesehen. Als Grundlage für einen neuen Bauhof und die künftige Aufstellung sei ein Organisationsgutachten notwendig.

 

Frau Rawe glaubt nicht, dass die Verwaltung ein Organisationsgutachten für den Bauhof selber erstellen kann. Die Zusammenarbeit zwischen Bauhofmitarbeiter und Gutachter werde eine andere sein, als wenn die Verwaltungsspitze den Bauhof-Mitarbeitern gegenüber stehe. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass die Mitarbeiter des Bauhofes sich die Erstellung eines Gutachtens wünschen. Die Erstellung eines Gutachtens werde nicht nur für eine Motivation der Mitarbeiter sorgen, sondern auch dazu, dass sich die Mitarbeiter wohler fühlen.

 

Herr Geuking erklärt, dass er beide Argumente nachvollziehen könne. 25.000,-- € sei sehr viel Geld. Wenn eine klare Aufgabengliederung erfasst sei, werde eigentlich kein Organisationsgutachten benötigt. Aber vielleicht biete ein Gutachten erhebliche Chancen, um das ein oder andere zu bewältigen. Er werde sich der Stimme enthalten, weil es für beide Möglichkeiten ein Für und Wider gebe.

 

Herr Walbaum unterstreicht, dass die Erstellung eines Gutachtens durch einen externen Anbieter wichtig ist. Mit einem Organisationsgutachten im Rücken werde es vermutlich wesentlich einfacher über den Standort und die Aufstellung eines neuen Bauhofes zu entscheiden.

 

Nach weiterem Austausch der Argumente fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.