Herr Schlieker begründet den Fraktionsantrag. Dabei hebt er hervor, dass z. B.  Retentionsflächen in künftigen Baugebieten als Grünfläche integriert werden sollen. Vorhandene Bachläufe, vorhandene Bäume und vorhandene Gehölze müssten von vornherein in die Planung einbezogen werden. Ein weiteres wichtiges Thema sei die Barrierefreiheit. Es sollte komplett auf Hochborde verzichtet und die Pflasterung angepasst werden. Zudem sollte eine bestimmte Anzahl von Grundstücken in Baugebieten für das Mehrgenerationen-Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Die Straßen in künftigen Baugebieten sollten als Spielstraßen gestaltet und nicht nur so benannt werden. Sie seien oft zugeparkt.

Auch vor der Festsetzung des Niedrigenergiehausstandards sollte man keine Angst haben, da dieser heute bereits Standard und ohne großen technischen Aufwand möglich sei. Da in diesem Punkt viel Unwissenheit herrsche, schlage er vor, eine Informationsveranstaltung für den Rat und die Ausschüsse sowie für die Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Herr Hagemann hält Herrn Schlieker entgegen, dass Hochborde in keinem neuen Baugebiet mehr zu finden seien. Das führe dazu, dass die Gehwege zugeparkt würden und die Kinder mit ihren Kettcars oder Fahrrädern auf die Fahrbahn ausweichen müssten.

Im Übrigen würden von Jahr zu Jahr neue und schärfere gesetzliche Regelungen erlassen, um Energieeinsparungen zu erzielen. Das sei gut so und dabei solle es auch bleiben. Die Bauwilligen sollten in Billerbeck so bauen können, wie es nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich sei. Bisher habe man bei der Planung von Baugebieten immer Wert darauf gelegt, dass die Straßen in Absprache mit den Bürgern gebaut werden, auch das solle so bleiben. Auch seien in den Baugebieten Bereiche ausgewiesen worden, in denen spezielle Bauformen realisiert werden konnten. Auch das solle beibehalten werden. Er lehne über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende weitere Festsetzungen ab. Die freiwillige zusätzliche Energiedämmung solle den Bauherren überlassen bleiben.

 

Herr Becks merkt an, dass selbstverständlich gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssten. Wenn neue Baugebiete entwickelt würden, dann werde über die Festsetzungen immer in diesem Ausschuss diskutiert. Herr Schlieker habe einige Dinge angeführt, die bereits im HFA angesprochen worden seien. Die Verwaltung sei daraufhin beauftragt worden, die in den Nachbargemeinden bestehenden Bonussysteme zu recherchieren und dem HFA vorzulegen. Ob ein solches System in Billerbeck eingeführt werde, hänge sicherlich auch von der jeweiligen Größe und der Lage des Baugebietes ab. Er sehe heute keinen Handlungsbedarf; eine Beschlussfassung über den Fraktionsantrag sei nicht erforderlich.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass man bisher mit der behutsamen Entwicklung neuer Baugebiete gut gefahren sei. Sie habe allerdings den Eindruck, dass es noch Informationsbedarf bzgl. des Klimaschutzes und der Energiekosten gebe. Sie könne sich deshalb vorstellen, die Bauwilligen evtl. in Zusammenarbeit mit Unternehmen und der Kreishandwerkerschaft z. B. über Niedrigenergiehausstandards, Holzpelletsheizungen und die Fördermöglichkeiten zu informieren. Was die Bauherren hinterher daraus machten, sei ihnen dann überlassen.

 

Nach abschließender Erörterung stellt Herr Dübbelde die Punkte a) und b) des Fraktionsantrages von Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung.

Diese werden mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.