Beschluss:

Zu der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib, 2. Änderung“ für die Errichtung einer Garage wird unter den beschriebenen Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 


Aufgrund verschiedener Nachfragen wird verwaltungsseitig klargestellt, dass nur ein öffentlicher Stellplatz wegfalle und sich die übrigen Parkplätze lediglich verschöben.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig