Herr Walbaum weist auf einen seit längerer Zeit am Gummibahnhof abgestellten Wohnwagen hin.

Frau Dirks führt aus, dass Anhänger nach der Straßenverkehrsordnung 14 Tage lang auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Wenn sie zwischendurch bewegt würden, beginne wieder ein neuer Parkvorgang. Es werde dafür gesorgt, dass der Anhänger spätestens bis zum Stadtfest entfernt werde.