Herr Schlieker weist darauf hin, dass ein Nachbar aus der Gärtnersiedlung eine Fläche zur Lagerung von Bauschutt zur Verfügung gestellt habe. Dieser sei etwas ungehalten, weil sich bislang niemand bei ihm gemeldet habe und die Fläche noch nicht wieder hergestellt wurde.

 

Herr Hein antwortet, dass es sich zunächst um eine private Sache zwischen Grundstückseigentümer und Bauunternehmer handele und die Verwaltung nur koordinierend tätig werde.