Beschlussvorschlag für den Rat:

Die in der Anlage beigefügte „Sondersatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Billerbeck für den barrierefreien Umbau der historischen Innenstadt“ wird beschlossen.

Die noch vorzutragenden rechtlichen Bedenken sind bis zur Ratssitzung zu prüfen und auszuräumen.


Herr Schulze Thier erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Dirks betont eingangs, dass eine Sondersatzung nichts Besonderes sei, eine solche Satzung werde von vielen Gemeinden bei atypischen Situationen erlassen.

 

Frau Kentrup erläutert die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und betont, dass in der Sondersatzung eine neue in der Beitragssatzung nicht vorhandene Straßenkategorie gebildet werde, um die tatsächliche Nutzung darzustellen und dieser gerecht zu werden.

 

Herr Ahlers macht deutlich, dass seitens der CDU-Fraktion eine rechtliche Überprüfung der Sondersatzung gewünscht werde, insbesondere in Anbetracht der erheblichen Investitionssumme. Sie hätten die Sondersatzung der KPV vorgelegt und diese habe rechtliche Bedenken geäußert. Er bitte, die Entscheidung bis nach einer rechtlichen Überprüfung zu vertagen. Insgesamt stehe die CDU dem Ausbaustandard sehr kritisch gegenüber; sie hielten ihn für übertrieben und unangemessen. Der in dem heutigen Leserbrief verwandten Bezeichnung „luxuriös“ könnten sie nur zustimmen. Das sei nicht zwingend notwendig, da es nicht um den Ausbau einer prägnanten Straße wie z. B. der Langen Straße gehe. Auch stelle sich die Frage, ob die Straße jetzt schon atypisch ist oder erst – wie er meine - durch den Ausbau das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation geschaffen werde. Auch mit Blick auf die Finanzen sollte ein moderater und rücksichtsvollerer Ausbau erfolgen.

 

Frau Dirks erinnert daran, dass es hier um die Sondersatzung und nicht um den Ausbaustandard gehe und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss bereits eine Ausführung mit Naturstein beschlossen habe. Diese Mehrkosten sollen nicht zu Lasten der Anlieger, sondern zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Werde keine Sondersatzung erlassen, dann gelte die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG der Stadt  Billerbeck und dann würden die Anlieger höher veranlagt.

Wenn es als erforderlich angesehen werde, könnte selbstverständlich ein Fachanwalt hinzugezogen werden. Hiervon verspreche sie sich aber nichts, eine 100%-ige Rechtssicherheit gebe es nicht. Das OVG habe in einer Leitsatzentscheidung festgestellt, dass Sondersatzungen bei atypisch anzusehenden Umständen erlassen werden müssen.

 

Herr Tauber führt aus, dass er es angesichts des Grundsatzes: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“  ausdrücklich begrüße, dass hier erstmalig eine Sondersatzung erlassen werde, um die Anlieger zu entlasten. Im Übrigen gehe es hier nicht um den Ausbaustandard, sondern allein um den Erlass einer Sondersatzung. Wenn die CDU-Fraktion rechtliche Bedenken habe, sollte sie diese auch benennen. Dann könne man hiermit konstruktiv umgehen. Er schlage vor, einen Vorbehaltsbeschluss zu fassen, dass die zu benennenden rechtlichen Bedenken bis zur Ratssitzung geprüft und ausgeräumt werden.

 

Frau Rawe schließt sich der Auffassung von Herrn Tauber an. Heute gehe es nicht mehr um den Ausbaustandard, da der Fachausschuss bereits eine Ausführung in Naturstein beschlossen habe. Sie vertraue darauf, dass die seitens der Verwaltung vorgelegte Sondersatzung rechtlich in Ordnung sei. Von der CDU-Fraktion habe sie keine konkreten Angaben zu den rechtlichen Bedenken gehört. Einen Beschluss unter Vorbehalt werde sie mittragen, nicht aber eine Vertagung der Entscheidung.

 

Herr Schulze Temming betont, dass sich der HFA um die Finanzen kümmern müsse und es hier um eine Investitionssumme gehe, die in der Höhe für ein Projekt noch nie verausgabt wurde. Die CDU habe sich in der Ratssitzung als einzige Fraktion aufgrund der hohen Materialkosten für Naturstein der Stimme enthalten. Außerdem vermisse er die Vorlage einer aktualisierten Liste der Investitionsmaßnahmen, um entscheiden zu können, was sich die Stadt leisten könne und was nicht.

 

Frau Dirks wiederholt, dass heute die Beratung und der Beschlussvorschlag über die Sondersatzung anstünden und nicht, ob sich die Stadt den Ausbaustandard leisten könne. Verwaltungsseitig sei immer deutlich gemacht worden, dass die Maßnahme im Haushaltsplan darstellbar und der Ausbau ohne Kreditaufnahme zu leisten sei.

 

Herr Geuking führt aus, dass eine Sondersatzung nicht erlassen werden müsse, sondern erlassen werden könne. Auch er habe große Bedenken, dass die Sondersatzung rechtmäßig ist und man der Klageflut  seitens der Anlieger nicht Herr werde. Als Alternative könne er sich vorstellen unter diesen besonderen Umständen die Grundsteuer B zu erhöhen und pro Anlieger einen Sockelbetrag in Höhe von 5.000,-- € oder 7.000,-- € zu erheben. Damit hätten die Bürger Planungssicherheit. Die Verwaltung sollte diesen Denkanstoß kurzfristig prüfen und berechnen.

 

Frau Dirks stellt fest, dass dieser Vorschlag eine Abkehr von der bisherigen Abrechnung von Beiträgen zu einer pauschalen Abrechnung bedeute und immer wenn ein Systemwechsel stattfinde, sich andere Ungerechtigkeiten ergäben. Sie sehe eine Umsetzung als rechtlich schwierig an, zumal in NRW bislang so noch nicht verfahren werde. Auch sei eine kurzfristige Berechnung und rechtliche Prüfung des Vorschlages nicht möglich.

 

Frau Kentrup hält der Aussage von Herrn Geuking, dass eine Sondersatzung nicht verpflichtend erlassen werden müsse, entgegen, dass es hier um ein gebundenes Ermessen gehe und die Stadt mehr oder weniger verpflichtet sei, eine Sondersatzung zu erlassen, weil sonst nicht abgerechnet werden könne. Sicher könnte ein Gericht die Satzung als nichtig erklären, sie könne aber auch nachträglich geheilt werden. Es handele sich um eine im Bereich des Ortsrechtes erlassene Satzung; Gesetzgeber sei der Rat.

 

Herr Mollenhauer führt zum Vorschlag zur Erhebung eines Sockelbetrages pro Anlieger aus, dass dieser dem Vorteilsgedanken nicht gerecht werde. Die Beiträge vieler Anwohner lägen unter einem Sockelbetrag von 5.000,-- €. Zwar gebe es Ansätze über eine andere Art der Abrechnung nachzudenken. Diese sähen aber keinen Sockelbetrag oder eine Erhöhung der Grundsteuer B vor, sondern hierbei gehe es um die Erhebung von Gebühren. Bislang gebe es hierfür aber in Nordrhein-Westfalen noch keine Rechtsgrundlage.

 

Herr Ahlers plädiert noch einmal dafür, eine rechtliche Überprüfung der Sondersatzung vornehmen zu lassen und die Entscheidung heute zu vertagen. Konkrete rechtliche Bedenken könne er nicht nennen. Über das Prüfungsergebnis sollte dann noch einmal beraten werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe zu den Fristen bestätigt Frau Dirks, dass eine Entscheidung in der Ratssitzung am 11.10.2018 benötigt werde.

 

Daraufhin wiederholt Frau Rawe, dass heute ein Beschluss unter Vorbehalt gefasst und bis zur Ratssitzung die rechtlichen Bedenken geprüft werden sollten.

 

Frau Mollenhauer unterstreicht noch einmal, dass der Haupt- und Finanzausschuss prüfen müsse, ob sich die Stadt die Ausgaben leisten könne. Die zusätzlichen Kosten für die Natursteinvariante wolle sich die Stadt ans Bein binden, hierfür müssten dann Steuergelder ausgegeben werden; und auch Fördermittel seien Steuergelder, hiermit müsse sorgsam umgegangen werden. Sie spreche sich noch einmal für eine rechtliche Überprüfung der Sondersatzung aus und gibt zu bedenken, dass hierdurch auch Begehrlichkeiten geweckt werden könnten.

 

Herr Tauber stellt heraus, dass ihm drei Dinge wichtig seien. An erster Stelle stehe die geringstmögliche Belastung für die Anlieger und die werde nur durch die Sondersatzung erreicht. Des Weiteren müsse die Sondersatzung rechtlich sicher sein. Außer „Nebelkerzen“ habe er von Seiten der CDU nichts gehört. Wenn es Bedenken gebe, sollten sie benannt werden. Er gehe davon aus, dass eine rechtssichere Satzung vorliege. Letztlich müssten die Ausgaben in der gesamthaushaltswirtschaftlichen Lage dargestellt werden können und das sei der Fall. Die CDU-Fraktion sollte den im Rat gefassten Mehrheitsbeschluss akzeptieren. Er stelle den Antrag, in den Beschlussvorschlag der Verwaltung den Vorbehalt aufzunehmen, dass die rechtlichen Bedenken benannt und diese Bedenken bis zur Ratssitzung ausgeräumt werden.

 

Herr Ahlers spricht sich gegen eine heutige Abstimmung aus. Trotz der Fristen sehe er keine Notwendigkeit und  bitte um Vertagung.

 

Frau Dirks lässt über den o. a. Antrag des Herrn Tauber abstimmen, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die von der CDU noch vorzutragenden rechtlichen Bedenken bis zur Ratssitzung geprüft und ausgeräumt werden.

 

Der Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, Bürgermeisterin) und 4 Nein-Stimmen (CDU) angenommen.

 


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                                     4                     

SPD Fraktion                                   3                                        

Bündnis90/Die Grünen                 2                                        

Sonstige                                                                                      

Bürgermeisterin                               1