Sitzung: 09.10.2018 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FBPB/1379/2018
Beschlussvorschlag für den Rat:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5,
Flurstücke 50 bis 52 und 267.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht
verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Herr Wieland gibt zu bedenken, dass die Änderung der Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet nur schwer wieder umzudrehen sei. Gerade im Innenstadtbereich sollte die Ansiedlung von Geschäften und Arztpraxen aber möglich sein.
Frau Besecke erläutert, dass in einem allgemeinen Wohngebiet nicht nur Wohnen zulässig sei, hier könnten sich auch Arztpraxen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksbetriebe ansiedeln. Und wenn später unbedingt ein Gewerbe dort gewollt sei, könnte über eine Änderung des Bebauungsplanes nachgedacht werden. Das geplante Bauvorhaben würde blockiert, wenn der Bebauungsplan nicht geändert werde.
Stimmabgabe: einstimmig