Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5, Flurstücke 50 bis 52 und 267.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit

§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Herr Wieland gibt zu bedenken, dass die Änderung der Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet nur schwer wieder umzudrehen sei. Gerade im Innenstadtbereich sollte die Ansiedlung von Geschäften und Arztpraxen aber möglich sein.

 

Frau Besecke erläutert, dass in einem allgemeinen Wohngebiet nicht nur Wohnen zulässig sei, hier könnten sich auch Arztpraxen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerksbetriebe ansiedeln. Und wenn später unbedingt ein Gewerbe dort gewollt sei, könnte über eine Änderung des Bebauungsplanes nachgedacht werden. Das geplante Bauvorhaben würde blockiert, wenn der Bebauungsplan nicht geändert werde.


Stimmabgabe: einstimmig