Beschlussvorschlag für den Rat:

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenkamp“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Frau Besecke stellt ein erstes Plankonzept vor. Auf die  Anlage 1 zu dieser Niederschrift im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

 

Herr Wieland hält es für erforderlich, Flächen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Dirks führt aus, dass sozialer Wohnungsbau in den Reihen-/Kettenhäusern entstehen könnte. Es werde bewusst kein Geschosswohnungsbau vorgeschlagen, da sich das in einem Wohngebiet nicht vertrage.

 

Herr Walbaum verweist auf den Antrag der Grünen, wonach im Baugebiet Buschenkamp sozialer Wohnungsbau ermöglicht werden soll. Die SPD-Fraktion unterstütze diesen Antrag. Der  Auffassung der Verwaltung, dass Geschosswohnungsbau eher in den zentralen Lagen des Stadtgebietes verwirklicht werden sollte und im Bebauungsplanentwurf in der dritten Ebene nur eine sehr untergeordnete Nutzung stattfinden sollte, stehe er kritisch gegenüber.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, welche Wirkung ein dreigeschossiges Gebäude auf ein Einfamilienhaus habe. Das Baugebiet Buschenkamp soll für Mieter und Eigentümer attraktiv sein und da werde ein mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaues errichteter Mietblock mit drei Ebenen nicht als förderlich angesehen.

 

Herr Peter-Dosch wünscht sich ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Prioritäten und Kriterien bei der Grundstücksvergabe.

 

Herr Walbaum wiederholt, dass er es potentiellen Bauherren erleichtern wolle, bezahlbare Wohnungen zu realisieren. Und es sei wahrscheinlich, dass das Baugebiet Buschenkamp erst einmal das letzte Baugebiet sei, was in Billerbeck entstehen werde. Er sei dagegen, das Maß der baulichen Nutzung so festzusetzen, dass ein Geschosswohnungsbau über drei Ebenen nicht möglich ist.

 

Frau Besecke teilt zum Abschluss ihres Vortrages mit, dass als Übergang zur Berkel hin ein Pflanzgebot festgesetzt werde, das die Stadt vorab umsetzen wolle.

 

Herr Peter-Dosch regt an, eine Festsetzung zu treffen, dass auf den Grundstücken komplett geschotterte Flächen nicht zulässig sind. Des Weiteren sollte der Kinderspielplatz auch z. B. für Quartierstreffen/Nachbarschaftsfeste genutzt werden können.

Auf Nachfrage von Herrn Peter-Dosch teilt Frau Besecke mit, dass auf jedem Grundstück auch Doppelhäuser zulässig und möglich seien.

 

Herr Walbaum möchte, dass von dem Prämiensystem zur Energieeinsparung auch der soziale Wohnungsbau und das alternative Wohnprojekt profitieren können. Und wenn jemand alle Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetze, sollte er auch mehrere Prämien einstreichen können.

 

Frau Besecke erläutert, dass das Prämiensystem nur für die Ein- und Zweifamilienhäuser vorgesehen sei. Bei der Vergabe der anderen Grundstücke werde vorab festgelegt, welche Anforderungen zu erfüllen seien. In diesen Fällen solle keine Prämie gewährt werden.

 

Herr Walbaum regt an, das Angebot für alternative Wohnformen nicht nur auf Selbstnutzer zu beschränken, sondern auch Investoren zuzulassen.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass sich zuerst Menschen finden müssten, die sich für ein Wohnprojekt entscheiden und dieses dann auch leben müssten. Ein Investor würde sich Mieter suchen und ein Mehrfamilienhaus errichten.

 

Nach abschließender Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig