Sitzung: 11.10.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1377/2018
Beschluss:
1. Gem.
§ 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
worden ist.
2. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§
7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes “Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
3. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Friedhof/Gantweg/Massonneaustraße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig