Sitzung: 11.10.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1378/2018
Beschluss:
Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :
1.
Den
Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die
Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der
Landwirtschaftskammer werden zur Kenntnis genommen.
Abschließende Beschlüsse:
3.
Unter
Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird
die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Buschenkamp“
nebst Begründung mit Umweltbericht beschlossen.
4.
Die
Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzuholen.
5.
Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Herr Wiesmann und Herr Tauber erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig