Beschluss:

 

Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren :

1.     Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die Hinweise der Bundeswehr und des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Landwirtschaftskammer werden zur Kenntnis genommen.

Abschließende Beschlüsse:

3.     Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Buschenkamp“ nebst Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

4.     Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

5.     Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Herr Wiesmann und Herr Tauber erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig