Sitzung: 11.10.2018 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1379/2018
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5,
Flurstücke 50 bis 52 und 267.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3
BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder
Straße/Baumgarten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: Ja Nein Enthaltung
CDU Fraktion 12
SPD Fraktion 7
Bündnis90/Die Grünen 2 1
Sonstige 2
Bürgermeisterin 1