Beschluss:

1.    Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 5, Flurstücke 50 bis 52 und 267.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.    Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Straße/Baumgarten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.    Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                12                                           

SPD Fraktion                                   7                                           

Bündnis90/Die Grünen                 2                                           1

Sonstige                                           2                                           

Bürgermeisterin                               1