Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte „Sondersatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Billerbeck für den barrierefreien Umbau der historischen Innenstadt“ wird beschlossen.


Herr Brockamp, Herr Schulze Thier und Frau Bosse erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Lennertz führt aus, dass Mitglieder der CDU-Fraktion bei der Vorberatung dieser Angelegenheit rechtliche Bedenken bzgl. der Satzung geäußert hätten. Hierauf sei seitens der Verwaltung zeitnah eingegangen worden. Heute müsse man festhalten, dass der Ausbaustandard beschlossen sei und die CDU keine andere Möglichkeit habe als dem Erlass der Sondersatzung zuzustimmen, um die Anlieger nicht über Gebühr zu belasten.

 

Herr Geuking verweist auf seinen in der letzten HFA-Sitzung unterbreiteten Vorschlag, die Grundsteuer B zu erhöhen und pro Anlieger einen Sockelbetrag zu erheben. Dann hätte man eine Alternative, über die man reden könnte. Die Sondersatzung halte er nicht für rechtskonform und deshalb werde er sie ablehnen, auch weil nach seiner Auffassung die Bürger sehr wohl über Gebühr belastet werden. Er plädiere dafür, die Verwaltung mit der Erarbeitung von Alternativen zu beauftragen.

 

Frau Rawe bringt zum Ausdruck, dass sie sich über die Zustimmung der CDU freue. Sie glaube, dass mit dieser Sondersatzung erreicht werde, was alle wollen, nämlich die Anliegerkosten so gering wie möglich zu halten. Das zeigten auch die in der Satzung festgelegten Prozentsätze für die Anliegeranteile.

Herrn Geuking wolle sie darauf hinweisen, dass man sich an das halten müsse, was das Land NRW vorgebe und nach dem Kommunalen Abgabengesetz seien die Anlieger an den Straßenausbaukosten finanziell zu beteiligen.

 

Herr Tauber stellt heraus, dass die Diskussionen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss richtig und notwendig gewesen seien. Da die drei Forderungen der SPD erfüllt würden: Vorliegen einer rechtssicheren Satzung, Darstellbarkeit der Maßnahmen in den Haushaltsplänen der nächsten Jahre und eine möglichst geringe finanzielle Belastung für die Anlieger könnten sie heute mitgehen.

 

Auf nochmaligen Einwand von Herrn Geuking, dass es trotz KAG durchaus möglich sei, die Grundsteuer B zu erhöhen, macht Frau Dirks noch einmal deutlich, dass nach geltender Gesetzlage Beiträge vor Steuern erhoben werden müssen. Zwar würden derzeit politisch und fachlich andere Möglichkeiten diskutiert, derzeit müsse man sich aber an die aktuelle Gesetzeslage halten.

 

Frau Mollenhauer betont, dass der luxuriöse Ausbaustandard der CDU nach wie vor Bauchschmerzen bereite. Ihnen sei es aber wichtig, dass die Anwohner nicht über Gebühr strapaziert werden und das gleiche zahlen, wie bei einem normalen Ausbaustandard. Deshalb würden sie heute zustimmen.

 

Herr Walbaum stellt den Antrag auf Abstimmung.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe:                              Ja               Nein            Enthaltung

 

CDU Fraktion                                   9                                           1  

SPD Fraktion                                   6                                           

Bündnis90/Die Grünen                 3                                           

Sonstige                                           1                   1                        

Bürgermeisterin                               1