Beschluss:

Die Anregungen, die Sicherheit durch ausreichend hohe Bordsteine zu gewährleisten und im Bereich der unteren Mühlenstraße eine Einbahnstraße auszuweisen, werden im weiteren Planungsprozess geklärt. Die übrigen Punkte werden als erledigt angesehen.


Herr von Plettenberg als Sprecher der Interessengemeinschaft untere und obere Mühlenstraße moniert, dass aufgrund des eben gefassten Beschlusses eigentlich nichts mehr zu sagen bliebe. Die Anlieger müssten einen nicht unerheblichen Teil der Musik mitbezahlen, obwohl sie diese nicht bestellt hätten. Die Forderungen der Bürgerinitiative seien hinlänglich bekannt und auch in dem Antwortschreiben der Verwaltung an die SPD-Fraktion beantwortet worden. Jedoch änderten diese Antworten an der Sache nicht wirklich etwas. Sie hätten nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, entweder müssten sie mit Sondersatzung 30% der Kosten bezahlen oder ohne Sondersatzung 50% der Kosten übernehmen. Sie würden aber in jedem Fall sehr hoch belastet werden, im Schnitt mit rd. 12.000,-- € pro Grundstück. Und auch wenn ihnen nahe gelegt worden sei, bis zum Ausbau in drei Jahren das Geld anzusparen, müssten immerhin rd. 4.000,-- €/Jahr zur Seite gelegt werden, das falle nicht jedem leicht. Letztendlich seien sie durch den eben gefassten Beschluss platt gewalzt worden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass den in der Bürgeranregung aufgeführten Punkten nachgekommen sei. Lediglich die Anregungen, die Sicherheit durch ausreichend hohe Bordsteine zu gewährleisten und eine Einbahnstraßenregelung auszuweisen, seien noch offen. Sie schlage vor, diese Anregungen im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig